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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 48 | Freitag, 2. Dezember 2022

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

KUNDMACHUNG über die in

KUNDMACHUNG über die in der 19. Sitzung der Gemeindevertretung am 10.11.2022 gefassten Beschlüsse p) Benützung der Sporthalle beim Gymnasium (2631) +20% MwSt 1 Hallendrittel pro Stunde Lustenauer Vereine – Nachwuchs 3,70 (Trainingsbetrieb) Lustenauer Vereine - Erwachsene/Senioren 8,80 Auswärtige Vereine 19,10 Gesamte Halle pro Stunde Lustenauer Vereine – Nachwuchs 11,10 (Trainingsbetrieb) Lustenauer Vereine - Erwachsene/Senioren 26,40 Auswärtige Vereine 57,30 Kommerzielle Veranstalter 81,40 Gesamte Halle pro Stunde Lustenauer Vereine – Nachwuchs 17,20 (Wettkampf, Veranstaltung) Lustenauer Vereine - Erwachsene/Senioren 40,70 Auswärtige Vereine 81,40 Kommerzielle Veranstalter 123,00 Regie pro Tag Lustenauer Vereine – Nachwuchs 14,00 (Wettkampf, Veranstaltung) Lustenauer Vereine - Erwachsene/Senioren 14,00 Auswärtige Vereine 45,50 Kommerzielle Veranstalter 67,00 Buffet pro Tag Lustenauer Vereine – Nachwuchs 28,00 (Wettkampf, Veranstaltung) Lustenauer Vereine - Erwachsene/Senioren 28,00 Auswärtige Vereine 91,00 Kommerzielle Veranstalter 134,00 Zusatzleistungen Hallenpersonal pro Stunde 38,00 Sonder-/Großveranstaltungen Festlegung durch den Gemeindevorstand q) Carini Saal - Vermietung (3200) MwSt-frei a) Mit Bühne, ohne Technik (Licht und Ton) u. ohne Aufbauten (z.B. Podeste) Für Lustenauer Vereine, Firmen u. Institutionen 238,00 Für alle anderen Veranstalter 362,00 b) Ein eventueller zusätzlicher technischer Aufwand (Bestuhlung, Aufbauten etc.) wird nach Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt. c) Alle oben angeführten Gebühren sind für eine Benützungsdauer von 5 Stunden limitiert. Für jede weitere angefangene Stunde wird ein Zuschlag von 10 % der jeweiligen Saalmiete in Rechnung gestellt. d) Generalproben sind generell mit drei Stunden Probenzeit limitiert. Für jede weitere angefangene Stunde wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt: 100,00 e) Für zusätzliche Proben an einem anderen Tag bis zu 3 Stunden werden berechnet 362,00 Für jede weitere angefangene Stunde wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt 100,00 f) Die einzelnen Proben dürfen eine Gesamtdauer von 5 Stunden generell nicht überschreiten. g) Auf Zuschläge für Überziehungen der vorgesehenen Benutzungsdauer bei Veranstaltungen und Generalproben wird keine Vereinssubvention gewährt. r) Pacht für Kleingartenanlagen (inkl. 20% MwSt) Pro Ar 7,00 s) Feuerbrandbekämpfung (inkl. 20% MwSt) a) Baumrodung Rodungskosten für den ersten m³ Astmaterial lose gelagert 30,00 für jeden weiteren m³ 15,00 Kostenobergrenze bei Hochstamm-Rodung (pro Hochstamm) 150,00 b) Strauchrodung (Cotoneaster und Weißdorn) Rodungskosten pro Stück (Einzelsträucher) per m² (Bodendecker) per lfm (Strauchhecken) bei freiwilliger Rodung 7,50 bei Zwangsrodung 10,00 c) Ausschnitt in Klettertechnik (Hochstämme) Kosten pro Partiestunde (2 Kletterer) 100,00 Die erste Partiestunde pro Hochstamm wird nicht verrechnet (Kostenbeteiligung der Gemeinde) d) Ausschnitt mit Leiter (für kleinere Bäume) Kosten pro angefangener halben Stunde (für einen Ausschneidetrupp) 7,50 Kosten pro Halbtag à 4 Stunden (für einen Ausschneidetrupp) 100,00 rathaus Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at 38 Nr. 48 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

KUNDMACHUNG über die in der 19. Sitzung der Gemeindevertretung am 10.11.2022 gefassten Beschlüsse t) Bibliothek (273) - Entlehnungstarife inkl. 10% MwSt Jahreskarte (Erwachsene) 20,00 Jahreskarte (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre) 0,00 Einzelentlehnung/Anmeldegebühr 1,50 Einzelentlehnung/Medium 1,00 Versäumnisgebühr (pro Medieneinheit /pro Tag) 0,10 Reservierungsgebühr pro Medieneinheit 0,80 u) Grundleistungen Betreutes Wohnen (4291) MwSt-frei Tarif für eine betreute Person/Monat 100,00 Tarif für zwei Personen gemeinsam in einer Wohneinheit/Monat 135,00“ Dr. Kurt Fischer Bürgermeiste rathaus Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at INSERATE- ANNAHMESCHLUSS Annahmeschluss KW 49, Montag, 5.12.2022, 12.00 Uhr Geschätzte Inserenten! Bitte beachten Sie den Annahmeschluss am Montag, 5. Dezember, 12.00 Uhr. Bis dahin müssen alle Manuskripte an gemeindeblatt@lustenau.at geschickt werden. gemeindeblatt Später eingelangte Inserate können nicht mehr berücksichtigt werden. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1300 gemeindeblatt@lustenau.at BIBLIOTHEK Öffnungszeiten Weihnachten Die Bibliothek bleibt vom 26.12. – 31.12. geschlossen. Ab Dienstag, den 3. Jänner, sind wir wieder zu den regulären Öffnungszeiten für euch da. Das Team der Bibliothek wünscht allen frohe Festtage und erholsame Feiertage. bibliothek Pontenstraße 20 6890 Lustenau T +43 5577 8181-4800 bibliothek@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 48 / 22 39

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