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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 48 | Freitag 3. Dezember 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

KUND- MACHUNG 1.

KUND- MACHUNG 1. MITTELFRISTIGE FINANZPLANUNG FÜR DIE JAHRE 2022 BIS 2025 rathaus Die Mittelfristige Finanzplanung in der vorliegenden Form der Marktgemeinde Lustenau für die Jahre 2022 bis 2025 wird einstimmig mit 36:0 Stimmen zur Kenntnis genommen. Von der Gemeindevertretung wird einstimmig mit 36:0 Stimmen weiters der folgende Beschluss gefasst: „Das Kernziel der Marke Vorarlberg, chancenreichster Lebensraum für Kinder zu werden, ist auch für unsere Gemeindeentwicklung ein zentrales Ziel. Die in der Mittelfristigen Finanzplanung enthaltenen Bildungsprojekte und alle weiteren für diese Zielerreichung relevanten Maßnahmen haben höchste Priorität. Durch eine klare Priorisierung in den kommenden Budgets sind dafür entsprechende finanzielle Grundlagen zu schaffen.“ 2. BESCHÄFTIGUNGSRAHMENPLAN 2022 Die Gemeindevertretung beschließt mit einstimmig 36:0 Stimmen gemäß § 3 Gemeindeangestelltengesetz 2005 idgF den Beschäftigungsrahmenplan 2022 wie folgt: „Anzahl der Dienstposten: Die Zahlenangaben entsprechen vollen Beschäftigungsverhältnissen. Funktionen der Gehaltsklasse 1 bis 6 41,39 Funktionen der Gehaltsklasse 7 bis 14 246,455 Funktionen der Gehaltsklasse 15 bis 18 7 Funktionen der Gehaltsklasse 19 - Funktionen der Gehaltsklasse 20 - Funktionen der Gehaltsklasse 21 4,8 Funktionen der Gehaltsklasse 22 - Funktionen der Gehaltsklasse 23 1 Beschäftigungsobergrenzen ges. 300,6450 Zahlenmäßiges Verhältnis von Frauen und Männern Anteil Anzahl Frauen 58,68% 161,7324 Männer 41,32% 113,8708 Summe 100,00% 275,6032“ 3. GEMEINDEABGABEN, -GEBÜHREN UND TARIFE FÜR DAS JAHR 2022 Die Gemeindeabgaben, -gebühren und Tarife für das Jahr 2022 werden gesondert kundgemacht. 4. VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT CASE MANAGEMENT LUSTENAU-HOHENEMS Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mit 36:0 Stimmen wie folgt: „Die Gemeindevertretung beschließt, die Verwaltungsgemeinschaft Case Management Lustenau-Hohenems einvernehmlich mit 31.12.2021 zu beenden.“ 5. LUSTENAUER UMWELTSCHUTZPREIS 2021 Die Gemeindevertretung fasst über Antrag des Vorsitzenden mehrstimmig mit 35:1 Stimmen den folgenden Beschluss: „Der Lustenauer Umweltschutzpreis 2021 in Höhe von € 2.500,- wird Frau Irmtraud und Herrn Alexander Bayer mit dem Umweltprojekt „Union – Mein Zuhause“ für herausragende Verdienste um den Umweltschutz in Lustenau zuerkannt. Zwei Anerkennungspreise im Wert von jeweils € 500,- für ihre vorbildlichen Leistungen für den Umweltschutz erhalten: 1. Das Bundesgymnasium Lustenau für die Herstellung von Abfallmobiles und umfangreiche Landschaftsreinigungsaktionen während des Corona-Lockdowns 2. Herr Anton Häusler für die Erhaltung und Pflege der größten Streuobstwiese Lustenaus in der Mühlefeldstraße 13“ Rathausstraße · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at 18 Nr. 48 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

KUNDMACHUNG 1. MITTELFRISTIGE FINANZPLANUNG FÜR DIE JAHRE 2022 BIS 2025 6. RAUMPLANUNGSVERTRAG GST-NR 7691/1 Die Gemeindevertretung fasst einstimmig mit 36:0 Stimmen folgenden Beschluss: rathaus „Dem vorliegenden Raumplanungsvertrag (Verwendungsvereinbarung) gem. § 38a Abs 2 lit a Vorarlberger Raumplanungsgesetz, abgeschlossen zwischen 1. FD2C GmbH (FN 550530d), Klosterstraße 13, 6923 Lauterach, als Grundstückseigentümerin einerseits, und der 2. Marktgemeinde Lustenau, Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, andererseits, betreffend eine Teilfläche des Gst-Nr 7691/1 wird zugestimmt.“ 7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES Diese Verordnungen werden gesondert kundgemacht. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 48 / 21 19

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