KUNDMACHUNG VERORDNUNG der Marktgemeinde Lustenau über die GEMEINDEABGABEN, -GEBÜHREN UND TARIFE FÜR DAS JAHR 2022 Urnengrab (neu) 1- bis 4-fach belegbar, Verlängerung 10 Jahre 639,00 h) Urnennische 1- bis 4-fach belegbar, Benützungszeit 25 Jahre 940,00 Urnennische 1- bis 4-fach belegbar, Verlängerung 10 Jahre 376,00 i) Gemeinschaftsgrab pro Belegung 546,00 2. Aufbahrungsgebühren: a) Für die Benützung der Einsegnungshalle (Leichenhalle) pro Tag 60,00 b) Für die Benützung der Kühlvitrinen pro Tag 15,00 c) Für die Benützung der Kühlvitrinen für Verstorbene, die nicht in Lustenau beerdigt werden, pro Tag 34,00 3. Bestattungs- u. Enterdigungsgebühren: a) Für das Öffnen u. Schließen eines Grabes für einen Verstorbenen ab 12 Jahren aa) Normaltief 1.226,00 bb) Doppeltief 1.472,00 b) Für das Öffnen u. Schließen eines Grabes für einen Verstorbenen unter 12 Jahren (Kindergrab) 949,00 c) Zuschlag ab Freitag 17.00 Uhr 207,00 d) Für das Öffnen u. Schließen eines Urnengrabes und des Gemeinschaftsgrabes 95,00 e) Für Urnenschächte 121,00 rathaus Die Ausgleichsabgabe je fehlendem Abstellplatz errechnet sich aus folgenden Teileinheiten a) Flächenausgleich gemäß § 13 Abs 4 lit a Baugesetz 12,50 m² à € 350,00 € 4.375,00 b) Errichtungskostenausgleich gemäß § 13 Abs 4 lit b Baugesetz 12,50 m² à € 240,00 € 3.000,00 Die Höhe der Ausgleichsabgabe beträgt für jeden Abstellplatz gesamt sohin € 7.375,00 VII.) Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Marktgemeinde Lustenau über die Gemeindeabgaben, -Gebühren und Tarife für das Jahr 2021 außer Kraft. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer 4. Gebühren für Plattenwege: Für die Errichtung von Plattenwegen sind für folgende Gräber nachstehende Gebühren zu entrichten: a) Reihengräber 1-fach belegbar 210,00 b) Familiengräber 2-fach belegbar 250,00 c) Familiengräber 4-fach belegbar 337,00 5. Frontplatte für Urnennische: 137,00 6. Gravurkosten Gemeinschaftsgrab pro Schriftzeichen 21,00 VI.) Ausgleichsabgabe für fehlende Abstellplätze Aufgrund des § 8 Abs 5 des Finanzverfassungsgesetzes 1948 BGBl Nr 45/1948 idgF iVm § 14 Abs 4 Baugesetz, LGBl. Nr. 52/2001 idgF und § 2 der Verordnung über die Einhebung einer Ausgleichsabgabe für fehlende Stellplätze für mehrspurige Kraftfahrzeuge der Marktgemeinde Lustenau vom 12.11.2020 Rathausstraße · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at 22 Nr. 48 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt
KUND- MACHUNG VII.) Entgelte für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen rathaus Über Antrag des Vorsitzenden werden die vom Finanzausschuss vorgelegten Gemeindeabgaben, -gebühren und Tarife sowie über die Entgelte für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen für das Jahr 2022 mit Ausnahme der Gebühren betreffend Mittagessen für Kindergärten (Punkt VII.), b)) und Volksschulen (Punkt VII.), c)) von der Gemeindevertretung mit 36:0 Stimmen beschlossen. Sodann werden über Antrag des Vorsitzenden die vom Finanzausschuss vorgelegten Gebühren betreffend Mittagessen für Kindergärten (Punkt VII.), b)) und Volksschulen (Punkt VII.), c)) für das Jahr 2022 von der Gemeindevertretung mit 27:9 Stimmen beschlossen. B. Die nachstehenden Entgelte für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen für das Jahr 2022 wurden von der Gemeindevertretung beschlossen: „VII.) Entgelte für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen a) Gemeindeblatt 1. Inseratgebühren inkl. Werbeabgabe (+20% MwSt) a) 1/1 Seite Umschlag U2-U4 833,00 b) 1/1 Seite Farbdruck 243,30 c) Kleinanzeige bis 10 Worte 5,28 Kleinanzeige bis 20 Worte 10,55 Kleinanzeige bis 30 Worte 15,82 Kleinanzeige bis 40 Worte 21,09 Kleinanzeige bis 50 Worte 26,37 f) Vielbucher Paket, 5 Einschaltungen + 1/2 gratis Vielbucher Paket, 10 Einschaltungen + 1 gratis Vielbucher Paket, 20 Einschaltungen + 3 gratis g) Beilagen bis 10 Gramm 354,22 bis 20 Gramm 494,19 bis 30 Gramm 633,59 bis 40 Gramm 773,47 bis 50 Gramm 913,54 Rathausstraße · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at 2. Bezugsgebühren Abonnement (inkl. Porto) jährlich (inkl. 10% MwSt) 39,00 Digitales Abonnement jährlich (inkl. 10% MwSt) 21,00 Abonnement Kombi-Tarif (Print & Online) 49,00 Wiederverkäufer (Selbstabholung) pro Ausgabe (exkl. 10% MwSt) 0,40 Verkaufspreis Handel pro Ausgabe (inkl. 10% MwSt) 0,50 b) Kindergärten (240) inkl. 13% MwSt/Verpflegung inkl. 10% MwSt 2022/23 Normaltarif Ermäßigt. Tarif Kindergartenmodule Vormittagskindergarten monatlich € 37,00 € 21,10 Regelkindergarten mit 1 Nachmittag monatl. € 45,40 € 24,30 Regelkindergarten mit 2 Nachmittagen monatl. € 53,80 € 27,50 Regelkindergarten mit 3 Nachmittagen monatl. € 62,20 € 30,70 Mittagsbetreuung monatl. für 1x pro Woche € 2,80 € 1,10 Mittagessen täglich € 5,00 € 5,00 Nachmittagsbetreuung monatl. für 1x pro Woche € 8,40 € 3,20 Randzeitenbetreuung monatl. für 1x pro Woche € 2,80 € 1,10 Kindergartenbesuch für Fünfjährige Vormittagskinderg. monatl. entgeltfrei entgeltfrei Regelkindergarten mit 1 Nachmittag monatl. € 8,40 € 3,20 Regelkindergarten mit 2 Nachmittagen monatl. € 16,80 € 6,40 Regelkindergarten mit 3 Nachmittagen monatl. € 25,20 € 9,60 Ferienbetreuung Vormittags wöchentl. € 19,50 € 9,75 Mittagsbetreuung täglich € 2,10 € 1,05 Mittagessen täglich € 5,00 € 5,00 Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 48 / 21 23
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