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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 48 | Freitag 3. Dezember 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

KUNDMACHUNG VII.)

KUNDMACHUNG VII.) Entgelte für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen Alle Schüler u n t e r 19 Jahre 190,00 Alle Schüler ü b e r 19 Jahre 302,00 ed) Gruppenunterricht ab 6 Pers. (auch gleiche Instr.) Alle Schüler u n t e r 19 Jahre 165,00 Alle Schüler ü b e r 19 Jahre 274,00 ee) Gruppenunterricht ab 7 Pers. (auch gleiche Instr.) Alle Schüler u n t e r 19 Jahre 153,00 Alle Schüler ü b e r 19 Jahre 248,00 ef) Gruppenunterricht ab 8 Pers. (auch gleiche Instr.) Alle Schüler u n t e r 19 Jahre 135,00 Alle Schüler ü b e r 19 Jahre 219,00 f) Leihgebühr für schuleigene Instrumente 51,00 2. Ermäßigungen a) Ermäßigungen für Vereine, schuleigene Orchester und an der Rheintalischen Musikschule beschäftigte Lehrer aa) Ermäßigungen unter diesem Titel können nur Schüler in Anspruch nehmen, die regelmäßig am Probenbetrieb der Schulorchester der Rheintalischen Musikschule teilnehmen. Ebenso können alle Mitglieder d. Lustenauer Kulturvereine, die eine gesangliche oder instrumentale Ausbildung zur Ausübung ihrer Mitgliedschaft beim jeweiligen Verein absolvieren, eine Ermäßigung beantragen. Die Mitgliedschaft dieser Schüler ist vom jeweiligen Verein zu bestätigen. Ebenso fallen Gemein deangestellte unter diese Bestimmung. ab) Personen, die zum Vorschreibungstermin das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Schüler, Studenten, Lehrlinge und Präsenzdiener (mit Nachweis), die zum Vorschreibungstermin das 19. Lebensjahr vollendet haben, und die die unter lit. a) angeführten Bedingungen erfüllen, erhalten auf die unter Punkt 1, lit aa) angeführten Tarife für Personen aus Lustenau eine Ermäßigung im Ausmaß von 60%. ac) Personen, die zum Vorschreibungstermin das 19. Lebensjahr vollendet haben und keine Schüler, Studenten, Lehrlinge oder Präsenzdiener sind, und die die unter lit a) angeführten Bedingungen erfüllen, erhalten auf die unter Punkt 1, lit ab) angeführten Tarife für Personen aus Lustenau eine Ermäßigung im Ausmaß von 30%. ad) Diese Ermäßigungen können mit keinen weiteren Ermäßigungsarten kombiniert werden. Rathausstraße · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at b) Ermäßigungen für Familien ba) Familien im Sinne dieser Bestimmungen sind Kinder und deren gesetzliche Vertreter, unabhängig davon, ob sie im gemeinsamen Haushalt leben. bb) Das zweite Kind einer Familie, das die Rheintalische Musikschule Lustenau besucht, erhält 50% Ermäßigung auf die unter Punkt 1 angeführten Tarife, jedes weitere Kind erhält 75%, wobei die Reihung in der Reihenfolge des Alters erfolgt. bc) Besuchen aus einer Familie ein Elternteil und mindestens ein Kind die Musikschule, so er-hält das erste Kind 25%, das zweite Kind 50% und das dritte bzw. jedes weitere Kind 75% Ermäßigung auf die unter Punkt 1 angeführten Tarife. bd) Besuchen aus einer Familie beide Elternteile und mindestens ein Kind die Musikschule, so erhält der Elternteil, der das teurere Fach belegt, 25% Ermäßigung und das Kind 50% Ermäßigung auf die unter Punkt 1 angeführten Tarife. be) Diese Ermäßigungen können mit keinen weiteren Ermäßigungsarten kombiniert werden. c) Ermäßigungen bei Mehrfachbelegungen ca) Belegt eine Person mehrere Unterrichtsfächer, so erhält sie auf das Nebenfach (auf das zeitlich kleinere) eine Ermäßigung von 25%. cb) Diese Ermäßigungen können mit keinen weiteren Ermäßigungen kombiniert werden. d) Fällt ein Schüler sowohl unter die Ermäßigungen für Familien als auch unter die Ermäßigungen bei Mehrfach belegungen, so wird jene Ermäßigung gewährt, die sich für den Schüler als günstiger erweist. e) Diese Ermäßigungen gelten nicht für den Klassenunterricht (zB Musiktheorie) und nicht für die Leihgebühr für schuleigene Instrumente. f) Ansuchen um zusätzliche Schulgeldermäßigungen sind möglich. 3. Allgemeine Bestimmungen a) Im Bereich "Elementare Musikpädagogik (EMP)" werden nur Kinder aufgenommen, die für das Wintersemester am 01. September des Jahres und für das Sommersemester rathaus 26 Nr. 48 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

KUNDMACHUNG VII.) Entgelte für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen am 01. Februar des Jahres ihr drittes Lebensjahr vollendet haben. Bei frei bleibenden Plätzen können die Lehrer nach eigenem Ermessen auch jüngere Schüler aufnehmen. b) Anmeldungen sind ausschließlich in schriftlicher Form möglich. Diese Anmeldungen gelten jeweils für das ganze Schuljahr. Abmeldungen während des Schuljahres sind nur in begründeten Sonderfällen zum Semesterende möglich. c) Mit der Leihgebühr für schuleigene Instrumente sind Abnützungen im gewöhnlichen Aus-maß abgedeckt. Für darüber hinausgehende Schäden haftet der Leihnehmer. g) DOCK20 (360) inkl. 10% MwSt 1. Eintrittsgelder Erwachsene 4,00 Inhaber d. Lustenauer Seniorenkarte 3,00 Schüler, Lehrlinge, Studenten frei 2. Galerieabgabe Für die Galerie Hollenstein und Foyer Reichshofsaal vom Bruttoverkaufserlös. Für in Lustenau wohnhafte Künstler 10% Für nicht in Lustenau wohnhafte Künstler 20% h) Marktgebühren (828) +20% MwSt 1. Grundmieten a) Wochenmarkt und Samstagmarkt je lfm 1,20 b) Für alle anderen Anlässe 5,00 Die Grundmieten für Veranstaltungen auf dem Kirchplatz, die nicht in den Bereich Märkte fallen (Ausstellungen, Feste, Konzerte etc) sind gesondert zu verhandeln und vorzuschreiben. 2. Marktstände a) Wochenmarkt einschließlich Abdeckplane pro Stand/Tag 20,00 b) Verleih ohne Abdeckplane pro Stand/ für den 1. Tag 15,00 c) Verleih ohne Abdeckplane pro Stand/ für jeden weiteren Tag 5,00 d) Leihgebühr für Abdeckplane Kilbistand pro Stand/Tag 5,00 Rathausstraße · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at e) Gebühr für das Aufstellen eines Standes durch den Bauhof/Stand 12,00 3. Marktgebühren für den 2. Sonntag im Oktober (Kilbi) a) Grundmiete pro lfm 11,00 b) Mindestgebühr Grundmiete 65,00 c) Leihgebühr für einen Marktstand 70,00 e) Leihgebühr für Abdeckplane 15,00 Verkaufsstände mit Verpflegung g) Mindestgebühr 190,00 h) Mindestgebühr für Stände mit Süßigkeiten (Zuckerwatte, Mandeln etc) 110,00 i) Zuschlag für Standort im Zentrum (Kirchplatz) unter Vordach pro lfm 11,00 j) Zuschlag für Standort im Zentrum (Kirchplatz, Rathausstr, K-F-J-Str)pro lfm 6,00 Verkaufsstände mit Verkauf von alkoholischen Getränken k) Mindestgebühr 330,00 l) Zuschlag für Standort im Zentrum (Kirchplatz) unter Vordach pro lfm 11,00 m) Zuschlag für Standort im Zentrum (Kirchplatz, Rathausstr, K-F-J-Str) pro lfm 6,00 n) Aufstellen einer Bar im Zentrum (Kirchplatz) 550,00 o) Aufstellen einer Bar 500,00 4. Chrischtkendlimarkt & Sondermärkte a) Christkendlimarkt einschließlich Abdeckplane pro Stand/Tag 44,00 b) Verkaufsstand mit Verpflegung mit max. 3 Stehtischen/ Tag 65,00 c) Verkaufsstand mit Verpflegung mit mehr als 3 Stehtischen oder Sitzgelegenheiten/Tag 95,00 d) Verkaufsstand mit alkoholischen Getränken mit max. 3 Stehtischen/Tag 100,00 e) Verkaufsstand mit alkoholischen Getr. mit mehr als 3 Stehtischen oder Sitzgeleg./Tag 140,00 Mit Ausstellern/Betreibern, die von Werbeaktivitäten und Aufwendungen seitens der Markt-gemeinde Lustenau für die Kilbi besonders profitieren (Käsfladenstände, Vergnügungspark, diverse Getränke- und Verpflegsstände, Bars etc), wird ein gesonderter Werbebeitrag verhandelt. i) Parkbad (831) inkl. 13% MwSt Schüler bis zum vollendeten 15. Lebensjahr Einzelkarte 2,20 rathaus Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 48 / 21 27

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