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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 48 | Freitag 3. Dezember 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

KUNDMACHUNG VII.)

KUNDMACHUNG VII.) Entgelte für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen Auswärtige Vereine 42,50 Kommerzielle Veranstalter 62,50 Buffet pro Tag Lustenauer Vereine – Nachwuchs 26,00 (Wettkampf, Veranstaltung) Lustenauer Vereine - Erwachsene/Senioren 26,00 Auswärtige Vereine 85,00 Kommerzielle Veranstalter 125,00 Zusatzleistungen Hallenpersonal pro Stunde 35,50 Sonder-/Großveranstaltungen Festlegung durch den Gemeindevorstand q) Carini Saal - Vermietung (3200) MwSt-frei a) Mit Bühne, ohne Technik (Licht und Ton) u. ohne Aufbauten (z.B. Podeste) Für Lustenauer Vereine, Firmen u. Institutionen 218,00 Für alle anderen Veranstalter 332,00 b) Ein eventueller zusätzlicher technischer Aufwand (Bestuhlung, Aufbauten etc.) wird nach Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt. c) Alle oben angeführten Gebühren sind für eine Benützungsdauer von 5 Stunden limitiert. Für jede weitere angefangene Stunde wird ein Zuschlag von 10 % der jeweiligen Saalmiete in Rechnung gestellt. d) Generalproben sind generell mit drei Stunden Probenzeit limitiert. Für jede weitere angefangene Stunde wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt: 92,00 e) Für zusätzliche Proben an einem anderen Tag bis zu 3 Stunden werden berechnet 332,00 Für jede weitere angefangene Stunde wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt 92,00 f) Die einzelnen Proben dürfen eine Gesamtdauer von 5 Stunden generell nicht überschreiten. g) Auf Zuschläge für Überziehungen der vorgesehenen Benutzungsdauer bei Veranstaltungen und Generalproben wird keine Vereinssubvention gewährt. r) Pacht für Kleingartenanlagen (inkl. 20% MwSt) Pro Ar 6,50 s) Feuerbrandbekämpfung (inkl. 20% MwSt) a) Baumrodung Rodungskosten für den ersten m³ Astmaterial lose gelagert 30,00 für jeden weiteren m³ 15,00 Kostenobergrenze bei Hochstamm-Rodung (pro Hochstamm) 150,00 b) Strauchrodung (Cotoneaster und Weißdorn) Rodungskosten pro Stück (Einzelsträucher) per m² (Bodendecker) per lfm (Strauchhecken) bei freiwilliger Rodung 7,50 bei Zwangsrodung 10,00 c) Ausschnitt in Klettertechnik (Hochstämme) Kosten pro Partiestunde (2 Kletterer) 100,00 Die erste Partiestunde pro Hochstamm wird nicht verrechnet (Kostenbeteiligung der Gemeinde) d) Ausschnitt mit Leiter (für kleinere Bäume) Kosten pro angefangener halben Stunde (für einen Ausschneidetrupp) 7,50 Kosten pro Halbtag à 4 Stunden (für einen Ausschneidetrupp) 100,00 t) Bibliothek (273) - Entlehnungstarife inkl. 10% MwSt Jahreskarte (Erwachsene) 20,00 Jahreskarte (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre) 0,00 Einzelentlehnung/Anmeldegebühr 1,50 Einzelentlehnung/Medium 1,00 Versäumnisgebühr (pro Medieneinheit /pro Tag) 0,10 Reservierungsgebühr pro Medieneinheit 0,80 u) Grundleistungen Betreutes Wohnen (4291) MwSt-frei Tarif für eine betreute Person/Monat 95,00 Tarif für zwei Personen gemeinsam in einer Wohneinheit/Monat 130,00 Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer rathaus Rathausstraße · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at 30 Nr. 48 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

INSERATE- ANNAHMESCHLUSS Annahmeschluss KW 49, Montag, 6.12., 12 Uhr Geschätzte Inserenten! gemeindeblatt Bitte beachten Sie den Annahmeschluss am Montag, 6.12., 12 Uhr. Bis dahin müssen alle Manuskripte an gemeindeblatt@lustenau.at geschickt werden. Später eingelangte Inserate können nicht mehr berücksichtigt werden. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1300 gemeindeblatt@lustenau.at HILFE ZUM AUFWAND FÜR BEHEIZUNG Heizkostenzuschuss 2021 /2022 soziales Anträge können bis 25. Februar 2022 im Zimmer E2 und E3 (Sozialreferat) des Rathauses oder online unter www.lustenau.at (Suchbegriff: Heizkostenzuschuss) gestellt werden. Die Höhe des Zuschusses pro Haushalt beträgt einmalig € 270,- Voraussetzung: Der Zuschuss wird gewährt, wenn folgende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden: Für Bezieher von Sozialhilfe gelten andere Kriterien (nähere Auskünfte im Sozialreferat). Bei der Antragstellung sind sämtliche Einkommensunterlagen (Gehalt, Pension, AMS-Bestätigung, Wohnbeihilfebestätigung, Unterhaltsnachweise etc.) sowie der Nachweis einer Bankverbindung (Kontokarte) vorzulegen. Weitere Auskünfte erhalten Sie im Sozialreferat, T 05577 8181 DW 3002 oder 3003. Bei Alleinstehenden Bei Ehepaaren/Lebensgemeinschaften und zusätzlich je Kind/weitere Person € 1.279,- (netto) € 1.960,- (netto) € 220,- (netto) Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-3002 soziales@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 48 / 21 31

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