SICHERHEITSTIPP Sichere Weihnachtsgeschenke Weihnachten steht vor der Tür und damit auch die Besorgung von Weihnachtsgeschenken. Doch gerade wenn es um Spielzeug geht, gibt es einiges zu beachten. Denn laut AGES weist jede fünfte Spielzeugprobe Sicherheitsmängel auf. Deshalb hat Sicheres Vorarlberg hier einige Tipps rund ums sichere Spielzeug zusammengestellt. Besonders kleine Kinder erkunden ihre Umwelt mit allen Sinnen, auch mit dem Geschmackssinn. Darum sind Unfälle mit verschluckten Kleinteilen keine Seltenheit. Am meisten gefährdet sind ältere Säuglinge, sowie Kinder bis zum Kindergartenalter. Gerade bei kleinem Spielzeug, bzw. Teilen davon, besteht die Gefahr des Verschluckens, im Hals Steckenbleibens oder Einatmens (z.B. Knopfaugen, Legosteine, Playmobilfiguren, Murmeln, Knopfbatterien, …). Was viele nicht wissen: Alles was kleiner als ein Tischtennisball ist, kann von Kindern bis zum ca. dritten Lebensjahr verschluckt werden. Mario Amann, Geschäftsführer von Sicheres Vorarlberg: „Es gilt generell: Je kleiner das Kind, desto größer sollte das Spielzeug sein“. Beachten Sie beim Kauf deshalb immer auch die Altersempfehlungen, wie z.B. „0M+“ oder 0 - 3 Monate. Diese weisen daraufhin ob und ab welchem Alter das Spielzeug passend ist. Anforderungen der Spielzeugrichtlinien entspricht. Zusätzlich kann man nach weiteren Ausschlusskriterien vorgehen: Riecht das Spielzeug nach Chemikalien oder anderen künstlichen Düften? Dann können gesundheitsschädigende Lösungsmittel oder allergieauslösende Duftstoffe bei der Produktion verwendet worden sein. Haben die Spielsachen scharfe oder spitze Kanten? Gibt es klappbare Einzelteile, die zu Quetschungen führen könnten? Sind die Produkte abwaschbar, sowie schweißund speichelfest? Sind Töne oder Klänge unangenehm laut? Achten Sie auch darauf, dass kleine Kinder nicht mit für sie ungeeignetem Spielzeug von älteren Geschwistern spielen. Auch die Aufsichtspflicht darf nicht vergessen werden. Weitere Infos zum Thema erhalten Sie unter sicheresvorarlberg.at. sicherheit Schauen Sie auch darauf, ob das Spielzeug das CE-Zeichen aufweist. Hiermit bestätigt der Hersteller, dass es den Sicheres Vorarlberg Rwealschulstraße 6 / 1. Stock 6850 Dornbirn T +43 5572/54343-0 info@sicheresvorarlberg.at 32 Nr. 48 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt
SCHNEERÄUMUNG Bei Schneefall oder Eis: Gehsteige räumen und streuen ist Anrainerpflicht Bei winterlichen Straßenverhältnissen ist der Schneeräumdienst der Gemeinde Lustenau selbstverständlich darum bemüht, die Gehsteige zu räumen (freiwillig und unentgeltlich). Allerdings ist es nicht möglich, sämtliche Strecken im Gemeindegebiet bereits frühmorgens von Schnee oder Eis zu befreien. Die laufenden Bemühungen der Gemeinde zur Räumung entbinden die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke deshalb nicht von der ihnen gesetzlich übertragenen Räum- und Streupflicht. Aus diesem Grund erinnern wir alle Grundbesitzer an die einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Die Hauseigentümer müssen auch dafür sorgen, dass Schneewechten und Eisbildungen rechtzeitig von den Dächern entfernt werden. Bei starkem Schneefall ist es möglich, dass der Pflug den Schnee von der Fahrbahn auf den Gehsteig räumt. Auch in diesem Fall sind die Grundbesitzer dazu verpflichtet, den Schnee dort wieder zu entfernen. Allerdings ist es nicht erlaubt, Schnee einfach wieder auf die Fahrbahn zu schieben. Bei Unfällen, die auf mangelhafte Räumung zurückzuführen sind, kann der Grundbesitzer haftbar gemacht werden. sicherheit § 93 StVO, Pflichten der Anrainer — Räumen und streuen Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten. Schillerstraße 48 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5800 bauhof@lustenau.at Heb di am Gräs. ironisch, wenn jemand stolpert Lustenauer Mundart Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 48 / 21 33
Wer kennt … … dieses Haus? Sie
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