KUNDMACHUNG VIII.) Entgelte für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen h) Marktgebühren (828) +20 % MwSt 1. Grundmieten a) Wochenmarkt und Samstagmarkt je lfm 1,20 b) Für alle anderen Anlässe 5,00 Die Grundmieten für Veranstaltungen auf dem Kirchplatz, die nicht in den Bereich der Märkte fallen (Ausstellungen, Feste, Konzerte etc) sind gesondert zu verhandeln und vorzuschreiben. 2. Marktstände a) Wochenmarkt einschließlich Abdeckplane pro Stand/Tag 20,00 b) Verleih ohne Abdeckplane pro Stand/ für den 1. Tag 15,00 c) Verleih ohne Abdeckplane pro Stand/ für jeden weiteren Tag 5,00 d) Leihgebühr für Abdeckplane Kilbistand pro Stand/Tag 8,00 e) Gebühr für das Aufstellen eines Standes durch den Bauhof/Stand 12,00 3. Marktgebühren für den 2. Sonntag im Oktober (Kilbi) a) Grundmiete pro lfm 10,00 b) Mindestgebühr Grundmiete 60,00 c) Leihgebühr für einen Marktstand 65,00 d) Leihgebühr für Abdeckplane 15,00 Verkaufsstände mit Verpflegung e) Mindestgebühr 175,00 f) Mindestgebühr für Stände mit Süßigkeiten (Zuckerwatte, Mandeln etc) 100,00 g) Zuschlag für Standort Zentrum (Kirchplatz) unter Vordach pro lfm 10,00 h) Zuschlag für Standort Zentrum (Kirchplatz, Rathausstraße, Kaiser-Franz-Josef-Straße) pro lfm 5,00 Verkaufsstände mit Verkauf von alkoholischen Getränken i) Mindestgebühr 300,00 j) Zuschlag für Standort Zentrum (Kirchplatz) unter Vordach pro lfm 10,00 k) Zuschlag für Standort Zentrum (Kirchplatz, Rathausstraße, Kaiser-Franz-Josef-Straße) pro lfm 5,00 l) Aufstellen einer Bar im Zentrum (Kirchplatz) 530,00 m) Aufstellen einer Bar 450,00 Rathausstraße · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at 4. Christkendlimarkt a) Christkendlimarkt einschließlich Abdeckplane pro Stand/ Tag 42,00 b) Verkaufsstand mit Verpflegung mit max 3 Stehtischen/ Tag 60,00 c) Verkaufsstand mit Verpflegung mit mehr als 3 Stehtischen oder Sitzgelegenheiten/ Tag 92,00 d) Verkaufsstand mit alkoholischen Getränken mit max 3 Stehtischen/ Tag 97,00 e) Verkaufsstand mit alkoholischen Getränken mit mehr als 3 Stehtischen oder Sitzgelegenheiten/ Tag 137,00 Mit Ausstellern/Betreibern, die von Werbeaktivitäten und Aufwendungen seitens der Marktgemeinde Lustenau für die Kilbi besonders profitieren (Käsfladenstände, Vergnügungspark, diverse Getränke- und Verpflegsstände, Bars etc), wird ein gesonderter Werbebeitrag verhandelt. i) Parkbad (831) inkl 13 % MwSt Schüler bis zum vollendeten 15. Lebensjahr: Einzelkarte 2,20 Zehnerblock 14,50 Saisonkarte 22,00 Kombi Saisonkarte Parkbad/Rheinhalle 33,00 Schüler in Begleitung einer Lehrperson: a) Lustenauer pro Schüler 0,00 b) Auswärtige pro Schüler 1,50 Jugendliche von 16 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Studenten, Präsenzdiener, Invalide, Lehrlinge und Senioren: Einzelkarte 2,70 Zehnerblock 21,00 Saisonkarte 35,00 Kombi Saisonkarte Parkbad/Rheinhalle 54,00 Erwachsene: Einzelkarte 4,40 Zehnerblock 33,00 Saisonkarte 59,00 Kombi Saisonkarte Parkbad/Rheinhalle 90,00 Kurzbadezeit 2,70 Für Inhaber des Vorarlberger Familienpasses: Familiensaisonkarte 108,00 rathaus 42 Nr. 49 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt
KUNDMACHUNG VIII.) Entgelte für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen Saisonkarte für Alleinerzieher mit Kindern 65,00 Kombi Familiensaisonkarte Parkbad/Rheinhalle 162,00 Kombi Alleinerziehersaisonkarte Parkbad/Rheinhalle 98,00 Besucher 2,70 Bearbeitungsgebühr für Ersatzkartenausstellungen 5,00 Kabinenmiete pro Saison (ohne Eintrittsgebühr) 19,00 j) Vorarlberger Familienpass (nur für Tageskarten) Der Vorarlberger Familienpass gilt für die Rheinhalle und das Parkbad und beinhaltet folgende Begünstigungen: Wenn mindestens ein Elternteil und zwei unversorgte Kinder anwesend sind, bezahlen das zweite Kind und allenfalls weitere Kinder keinen Eintritt. k) Reichshofsaal - Vermietung (894) +20 % MwSt 1. Großer Saal: a) Mit Bühne und gesamter Technik (Licht und Ton), ohne Aufbauten (zB Podeste), gilt bei Ballveranstaltungen für Lustenauer Vereine inkl Kleiner Saal: Für Lustenauer Vereine, Firmen und Institutionen 951,00 Für alle anderen Veranstalter 1.682,00 b) Ohne Bühne bzw nur mit Vorbühne inkl Dialeinwand, mit einem Sprechermikrofon, Diaprojektoren, Überblendtechnik und Rednerpult: Für Lustenauer Vereine, Firmen und Institutionen 721,00 Für alle anderen Veranstalter 843,00 c) Ohne Technik, Probe und spezielle Aufbauten: Für Lustenauer Vereine, Firmen und Institutionen 450,00 Für alle anderen Veranstalter 563,00 2. Bühne: Bei Verwendung der Bühne als Besucherraum (ohne Großer Saal) inkl Licht und Ton, ohne Aufbauten: Für Lustenauer Vereine, Firmen und Institutionen 721,00 Für alle anderen Veranstalter 843,00 3. Podestierung: Pro Podest (2 m²) in beliebiger Höhe, inklusive Planung, Auf- und Abbau 23,00 durch Vereinsmitglieder ist möglich. In diesem Falle erfolgt nur eine aliquote Aufwandberechnung. 4. Foyer: Ohne technischen Aufwand und Bestuhlung: Für Lustenauer Vereine, Firmen und Institutionen 212,00 Für alle anderen Veranstalter 304,00 Bestuhlt oder betischt mit Mikrofon, Rednerpult: Für Lustenauer Vereine, Firmen und Institutionen 276,00 Für alle anderen Veranstalter 384,00 5. Ein eventueller zusätzlicher technischer Aufwand (Bestuhlung, Aufbauten etc) wird nach Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt. 6. Alle oben angeführten Gebühren sind mit Ausnahme von Ballveranstaltungen für eine Benützungsdauer von 5 Stunden limitiert. Für jede weitere angefangene Stunde wird ein Zuschlag von 10 % der jeweiligen Saalmiete in Rechnung gestellt. 7. Generalproben sind generell mit drei Stunden Probenzeit limitiert. Jede weitere angefangene Stunde wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. 89,00 8. Für zusätzliche Proben an einem anderen Tag bis zu drei Stunden werden berechnet 303,00 Für jede weitere angefangene Stunde wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt 89,00 9. Die einzelnen Proben dürfen eine Gesamtdauer von 5 Stunden generell nicht überschreiten. 10. Auf Zuschläge für Überziehungen der vorgesehenen Benutzungsdauer bei Veranstaltungen und Generalproben wird keine Vereinssubvention gewährt. 11. Garderobe: Garderobengebühr pro Kleidungsstück 1,00 Gebühr pro Schirm, Tasche etc 0,50 rathaus Die Podestierung ist auch bei geförderten Veranstaltungen vom Veranstalter zu bezahlen. Die Mitarbeit Rathausstraße · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at l) Benützung des Reichshofstadions (2620) +20 % MwSt Ganztägige Veranstaltungen inkl Buffetbenutzung 1.120,00 Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 49 / 20 43
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