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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 5 | Freitag 4. Februar 2022

Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

KUND- MACHUNG der

KUND- MACHUNG der Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung der Gemeindevertretung Lustenau über die Errichtung von publikumsintensiven Veranstaltungsstätten in Kern-, Wohn- und Mischgebieten in der Marktgemeinde Lustenau rathaus Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau hat in ihrer Sitzung vom 27.01.2022 den Entwurf einer Verordnung gemäß § 16b Abs 1 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen: „VERORDNUNG der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau über die Errichtung von publikumsintensiven wwVeranstaltungsstätten in Kern-, Wohn- und Mischgebieten Gemäß § 16b in Verbindung mit § 23 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, idgF, wird verordnet: Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Lustenau dürfen publikumsintensive Veranstaltungsstätten in Kern-, Wohn- und Mischgebieten nur bei Vorliegen einer Widmung als besondere Fläche nach § 16b Abs 5 RPG errichtet werden.“ Der Verordnungsentwurf und der Erläuterungsbericht werden vier Wochen auf der Homepage der Gemeinde (www.lustenau.at/kundmachungen ; §16bRPG-Veröffentlichung) von 01.02.2022 bis 01.03.2022 veröffentlicht. Während der Zeit der Veröffentlichung kann jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße · A-6890 Lustenau · +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5000 bauamt@lustenau.at 18 Nr. 05 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt

LOCKERUNGEN AUF LANDES- UND BUNDESEBENE gesundheit Mit 31. Jänner liefen strengere Vorarlberger Regelungen aus, auch auf Bundesebene treten im Laufe der nächsten Wochen Lockerungen in Kraft. Mit dem Ende des Lockdowns für Ungeimpfte am 31. Jänner hat auch Vorarlberg eine Corona-Verordnung, die gegenüber der Bundesverordnung schärfere Maßnahmen vorsah, aufgehoben. Auf Bundesebene folgen weitere Öffnungsschritte im Laufe des Monats. Die Lockerungen im Detail: 31. Jänner: Der Lockdown für Ungeimpfte ist ausgelaufen. Sie dürfen jetzt auch wieder, ohne einen Grund nachweisen zu müssen, das Haus verlassen. In Vorarlberg ist eine Landes-Verordnung, die gegenüber den Bundes-Verordnungen strenger war, ausgelaufen. Jetzt gelten bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen österreichweit folgende Grenzen: 12. Februar: 2G im Handel und bei körpernahen Dienstleistungen fällt komplett, es müssen nur mehr FFP2-Masken getragen werden. 19. Februar: Ab diesem Zeitpunkt gilt 3G im Tourismus, der Gastronomie und bei Veranstaltungen. Allerdings sind nur PCR-Tests (Gültigkeit 48 Stunden) anerkannt. Sind diese nicht verfügbar, gelten auch registrierte Antigentests (24 Stunden). • Bis 500 Teilnehmer:innen reicht ein 2G- Nachweis (Impfung oder Genesung) • Bis 1.000 Teilnehmer:innen gilt 2G+ (Impfung/ Genesung plus PCR-Test) • Bis 2.000 Teilnehmer:innen braucht es die Booster-Impfung und einen PCR-Test 5. Februar: Sperrstunde von 22 Uhr auf Mitternacht verlegt, außerdem können wieder 50 (statt bisher 25) Personen bei Veranstaltungen ohne fixe Sitzplätze zusammenkommen. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-0 gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 05 / 22 19

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