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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 50 | Freitag 17. Dezember 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

VORARLBERG GURGELT Seit

VORARLBERG GURGELT Seit 13.12. sind PCR-Gurgel-Selbsttests auch in allen Vorarlberger Spar- und Sutterlüty-Märkten kostenlos erhältlich. gesundheit Neben den 7 Landesteststationen und 53 Apotheken sind die PCR-Gurgel-Selbsttests nun auch in allen 119 Spar- und Sutterlüty-Märkten kostenlos erhältlich und können dort wieder zur Untersuchung im Labor abgegeben werden. Einmalige Registrierung auf www.vorarlberg.at/vorarlberggurgelt Für den Gurgeltest braucht es eine Registrierung im Internet über die Seite www.vorarlberg.at/vorarlberggurgelt, wobei keine eigene APP notwendig ist. Diese Online-Registrierung berechtigt zum Bezug von Testkits. Über diesen Account wird auch das Ergebnis übermittelt. Nach der Registrierung können die Testkits an allen 172 Vorarlberger Standorten abgeholt werden. Das zusätzliche Testvolumen dient zum einem der Einhaltung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz, zum anderen kann mit dem PCR-Verfahren eine Corona-lnfektion bereits in der Frühphase festgestellt werden und bietet somit auch geimpften Personen eine niederschwellige Testmöglichkeit und zusätzliche Sicherheit. Abgabe an 172 Stationen möglich Die Testkits sind einzeln verpackt, beinhalten die Gurgellösung (handelsübliche Kochsalz-Lösung), eine Test-Anleitung und einen Rückgabebeutel. Zuhause gurgelt die Person nach Anleitung und filmt sich dabei. Das "Gurgelat" (Spüllosung nach dem Gurgeln) wird durch die Person selbst verpackt und mit entsprechender Beschriftung und eindeutiger Identifikation wieder an einer der 172 Stationen abgegeben. Die Proben werden einmal pro Tag abgeholt und im Labor ausgewertet. Probe bis 10.00 Uhr abgeben – Testergebnis nach 24 h Wenn die Probe bis 10.00 Uhr in einer der Abgabestellen in der eigens dafür bereitgestellten Einwurfbox eingeworfen wird, soll bis 10.00 Uhr des Folgetages ein Testergebnis vorliegen. Das Ergebnis wird per SMS-Nachricht mitgeteilt und zusätzlich in die Datenbank eingemeldet. Rathausstraße 1 6890 Lustenau +43 5577 8181-0 gemeindeamt@lustenau.at 14 Nr. 50 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

VERORDNUNG Teilstück der Rotkreuzstraße - 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung polizei Betrifft: Teilstück der Rotkreuzstraße - 30 km/h Zahl: L120.2F2-9/2021 Verordnung des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Lustenau vom 4. November 2021. Gemäß den §§ 43 Abs. 1 lit. b Z 1 sowie 94d Z 4 lit. d der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO) iVm § 60 Abs. 1 des Gemeindegesetzes wird im Interesse der Sicherheit des Verkehrs sowie der Lage an der Straße gelegenen Gebäude und der dort aufhaltenden Personen verordnet: § 1 Auf der Rotkreuzstraße ist das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h im Bereich zwischen der Hnr. 5 und der Hnr. 34 verboten. § 2 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 Z 10a StVO „Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h“ und nach § 52 Z 10b StVO „Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h“ kundzumachen, sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 50 / 21 15

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