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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 50 | Freitag 17. Dezember 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

ABHOLUNG RHEINTALISCHE

ABHOLUNG RHEINTALISCHE DER WEIHNACHTSBÄUME MUSIKSCHULE musik Wir sind zurück im Präsenzunterricht! Alle Unterrichtsformen sind unter Einhaltung der geltenden Covid-Richtlinien wieder möglich. Bei Veranstaltungen gilt der 2G-Nachweis. Maskenpflicht während der Veranstaltung. Begrenzte Teilnehmerzahl. Konzert Bernhard Schaunig - Gitarre Datum: Samstag, 18.12. Begin: 14.30 Uhr Ort: Saal der Musikschule Lustenau Weihnachtsvorspiel mit Textbeiträgen von Günter Schneider Franz Canaval – Klavier Datum: Mittwoch, 22.12. Begin: 18 Uhr Ort: Saal der Musikschule Lustenau Direktorin: Doris Glatter-Götz, MAS Maria-Theresien-Straße 61 6890 Lustenau T +43 5577 8181 4700 musikschule@lustenau.at www.lustenau.at/musikschule SICHERHEITSTIPP FIS-Regeln – Mehr Sicherheit auf Skipisten Bei den FIS-Regeln handelt es sich um Verhaltensregeln, die für SkifahrerInnen und SnowboarderInnen Gültigkeit haben. Sie sind in etwa mit einer Straßenverkehrsordnung vergleichbar und haben die Aufgabe uns zu schützen. Das heißt, im Falle eines Unfalles wird auch geprüft, ob die beteiligten WintersportlerInnen die FIS-Regeln eingehalten haben. In jedem Fall aber lautet der oberste Grundsatz „Rücksicht zu nehmen“. Die FIS-Regeln sind bei allen Seilbahntalstationen und unter sicheresvorarlberg.at nachzulesen. sicherheit Sicheres Vorarlberg Realschulstraße 6 / 1. Stock 6850 Dornbirn T +43 5572/54343-0 · info@sicheresvorarlberg.at 16 Nr. 50 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

LOCKDOWN-ENDE Seit 12.12. sind Gastronomie, Handel, Sport, Tourismus, Kultur und Dienstleistung für Geimpfte und Genesene geöffnet. gesundheit Bis auf die Nachtgastronomie sowie Après-Ski-Lokale sind in Vorarlberg alle Bereiche – vom Handel über Dienstleister (wie Friseure), die Gastronomie, Tourismus, bis hin zum Kultur-, Freizeit- und Sportbereich seit 12. Dezember für Geimpfte und Genesene komplett geöffnet. Sperrstunde ist 23.00 Uhr. Darüber hinaus sind Schutzmaßnahmen vorgeschrieben, etwa eine umfassende FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Die 2G-Regel gilt überall außer am Arbeitsort - dort gilt weiterhin die 3G-Regel. Für Ungeimpfte bleibt der Lockdown auf unbestimmte Zeit weiter aufrecht. Rheinhalle und Bibliothek • In der Rheinhalle gelten die 2G-Regel und eine FFP2- Maskenpflicht in den Umkleiden. • Für schulpflichtige Kinder und Jugendliche gilt der Corona-Testpass (Ninja-Pass) als 2G-Nachweis. • In der Bibliothek gelten die 2G-Regel und die FFP2- Maskenpflicht. • Die Abholung vorbestellter und die Rückgabe ausgeliehener Medien ist weiterhin für alle zu den gewohnten Öffnungszeiten möglich. Einige Regelungen des Bundes werden in Vorarlberg verschärft • Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen indoor (z.B. Konzerte, Theater) und outdoor dürfen maximal 500 Personen teilnehmen. • In der Gastronomie dürfen entweder maximal zehn Personen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder oder minderjährigen Kindern, gegenüber denen diese Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen, höchstens jedoch zehn minderjährige Kinder, an einem Tisch sitzen, oder Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. • Bei Weihnachtsmärkten gilt ein Alkoholverbot. Auch die Konsumation von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist untersagt. • In den Krankenhäusern gilt ein Besuchsverbot. Ausnahmen Minderjährige, Patient:innen, die länger als eine Woche aufgenommen sind, Schwangerschaftsuntersuchungen, Geburts-, Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge oder bei kritischen Lebensereignissen. Für Besucher:innen gilt 2,5G und FFP2-Maskenpflicht. Seniorenhäuser Die aktuellen Besuchsregeln und Besuchszeiten erfahren Sie direkt bei den Seniorenhäusern Hasenfeld und Schützengarten, T 05577 84311-0. Schulen Die derzeit geltenden Maßnahmen im Schulbereich werden bis zu den Weihnachtsferien weitergeführt. Die Schule startet nach den Weihnachtsferien am 10. Jänner 2022. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-0 gemeinde@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 50 / 21 17

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