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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 51/52 | Freitag 24. Dezember 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

2 Millionen für

2 Millionen für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Viele Jahre machten die Aufwendungen für die Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung den Löwenanteil der jährlichen Investitionen aus: Nächstes Jahr fließen knapp 2 Millionen Euro, großteils in die Fertigstellung des BA 38/Grütt-, Badloch- und Sandstraße und den Beginn des BA42/Lerchenfeld-, Wichner-, Neufeld-, Sandhof- und Quellenstraße sowie den Kanalkataster. Feuerwehrhaus weichen musste, erhält eine neue Anlage, dafür sind 150.000,- Euro budgetiert. Für die Generalsanierung des Reichshofstadions hat die Landesregierung kürzlich einstimmig die 50 %-Finanzierung in der Höhe von 8,4 Millionen Euro beschlossen, aufgeteilt auf vier jährliche Tranchen. Für weitere Planungsschritte des Stadions sind im Gemeindebudget nächstes Jahr 30.000,- Euro vorgesehen. Das Bauverfahren soll nächstes Jahr abgeschlossen werden, der Baubeginn soll 2023 erfolgen. Investitionen in Mobilität Wo einst schon mal eine Brücke Lustenau und das schweizerische Au verband, soll künftig eine neue Fuß- und Radwegbrücke den Rhein überspannen. Heuer im April wurde dafür der Wettbewerbssieger für ein gekürt, nächstes Jahr geht es an die konkrete Planung. Dafür sind 500.000,- Euro budgetiert. Am Sportplatz Wiesenrain wird ein neues Umkleidegebäude errichtet. (Visualisierung Peter Muxel) Eine neue Fahrradbrücke über den Rhein wird Lustenau und Au verbinden. (Visualisierung Studio Giorgio Masotti) Am Pfarrweg 7 wird ein Tagescafé errichtet. Ein lang verfolgter Lückenschluss im Radwegenetz und wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit wird nächstes Jahr mit der neuen Radwegeverbindung Negrellistraße-Raiffeisenstraße realisiert. Zusammen mit einer Ampellösung über die Grindelstraße wird es für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen hier zu einer großen Verbesserung kommen. Ein Projekt, das letztes Jahr coronabedingt gestoppt und nun im nächsten Frühling begonnen wird, ist die Begegnungszone Maria-Theresien-Straße bei der Mittelschule Kirchdorf. 600.000,- Euro sind dafür vorgesehen, 70 % werden gefördert. Sport Auch im Sportbereich wurden letztes Jahr einige Projekte coronabedingt vorläufig gestoppt und werden nun nächstes Jahr realisiert. So wird am Sportplatz Wiesenrain nach den Plänen des Lustenauer Architekten Peter Muxel ein neues Umkleidegebäude errichtet: Kostenpunkt 850.000,- Euro, davon werden 50 % vom Land gefördert. Der Bocciaclub, der dem neuen 2020 coronabedingt gestoppt, wird die Begegnungszone bei der Mittelschule Kirchdorf nun realisiert. (Visualisierung zero division) 14 Nr. 51-52 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

Rathaus Frequentierte Orte brauchen künftig Sonderwidmung Die Lustenauer Gemeindevertretung hat bei ihrer Sitzung am Donnerstag, den 16. Dezember, die Planungsabteilung des Gemeindeamtes damit beauftragt, eine Verordnung nach §16b Raumplanungsgesetz auszuarbeiten, wonach publikumswirksame Veranstaltungsstätten in Kern-, Wohn- und Mischgebieten nur bei Vorliegen einer Widmung als besondere Fläche errichtet werden dürfen. Die Verordnung soll der Gemeindevertretung bei deren nächster Sitzung, am 27. Jänner 2022, zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Geplantes Projekt Kulturzentrum mit Moschee der ATIB Lustenau Der Antrag der Lustenauer Volkspartei, vorgetragen von Fraktionsobmann Vizebürgermeister Daniel Steinhofer, bezieht sich konkret auf das Bauvorhaben der ATIB Lustenau zum Neubau eines Kulturzentrums mit Moschee in der Tavernhof- bzw Reichshofstraße. Das Kulturzentrum KUM nach den Plänen der Architekten Jochen Specht und Kemal Cansiz soll neben einer Moschee ein Restaurant, Geschäftslokale, Seminarräume, einen Mehrzweckraum für Veranstaltungen und einen öffentlichen Freiraum mit einem 20 m hohen Turm umfassen. Das Projekt sorge für kontroverse Diskussionen in Entscheidung nun auf politischer Ebene Wichtig sei es, dass durch diesen Beschluss die Entscheidungskompetenz nun an die Gemeindevertretung falle und diese aktiv an der Beurteilung mitarbeiten könne: „Sobald diese Verordnung beschlossen ist, ist also raumplanerisch zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Sonderwidmung vorliegen. Mit dieser Verordnung bekommen wir eine raumplanerische Grundlage, die es ermöglicht, alle Interessen ausreichend zu würdigen und letztlich genauestens prüfen zu können, ob am geplanten Standort wirklich ein konfliktfreies oder zumindest konfliktarmes Nebeneinander möglich sein kann“, so Vizebürgermeister Daniel Steinhofer. Grüne, SPÖ und NEOS kritisierten den ihrer Ansicht nach sehr bzw. zu späten Zeitpunkt des Antrages, man sei seit über zwei Jahren mit der ATIB im Gespräch. Ein Abänderungsantrag der Grünen, dass die Gemeindevertretung eine Verordnung nach §16b Raumplanungsgesetz für das ganze Ortsgebiet beschließe, die für künftige Bauvorhaben, aber nicht für schon eingereichte Projekte angewendet werde, blieb in der Minderheit. (Prostimmen Grüne, SPÖ, HaK und NEOS – Gegenstimmen ÖVP und FPÖ). Derya Okurlu von der HaK beantragte eine namentliche Abstimmung, auch dies fand keine entsprechende Mehrheit in der Gemeindevertretung (1:35 Gegenstimmen). Visualisierung des geplanten Kulturzentrums mit Moschee (© Jochen Specht/Cemal Cansiz) der Bevölkerung, nicht nur in der Gestaltung, sondern auch wegen der größeren Verkehrsbelastung, die die deutliche Erweiterung mit sich brächte. Nachdem es schon in der Vergangenheit immer wieder Probleme wegen des Verkehrs gegeben habe und vor allem die Anrainer darunter besonders zu leiden gehabt hätten, müsse bei einem solchen, deutlich erweiterten Projekt genau geprüft werden, ob es in dieser Dimension auch raumplanerisch in dieses Gebiet passe, argumentierte Vizebürgermeister Daniel Steinhofer. Die Freiheitlichen mit Fraktionsobmann Gemeinderat Martin Fitz unterstützten den Antrag der ÖVP und brachten ihrerseits zwei weitere Anträge zur Beschlussfassung. Die Gemeindevertretung solle erklären, dass ein Minarett oder ein minarettähnlicher Turm nicht ortsüblich sei, nicht ins Landschaftsbild passe und deshalb abgelehnt werde. Außerdem solle der Bürgermeister beauftragt werden, mit den Projektbewerbern Verhandlungen zu führen, „mit dem Ziel, einen geeigneteren Standort für ihren geplanten Bau einer Moschee mit Kulturzentrum oder Teilen davon sicherzustellen“, so Gemeinderat Martin Fitz. Auch die FPÖ-Anträge blieben in der Minderheit. Der Antrag der Lustenauer Volkspartei wurde mit den 28 Stimmen von ÖVP, FPÖ, SPÖ und NEOS beschlossen (8 Gegenstimmen Grüne und HaK). Die Gemeindevertretungssitzung wurde via Livestream übertragen und kann auf www.lustenau.at/gemeindevertretung nachgesehen werden. Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 51-52 / 21 15

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