KUNDMACHUNG der Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung der Gemeindevertretung Lustenau über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Lustenau Grundstücksnummernverzeichnis Gst-Nr FWP-Alt FWP-Neu Fläche [m²] Befristung Folgewidmung rathaus 7728 Freifläche Freihaltegebiet (§ 18 Abs 5 RPG), ersichtlich gemacht als Verkehrsflächen Straßen (Planung) (Ersichtlichmachung § 12 Abs 8 RPG) Verkehrsflächen Straßen (§ 19 RPG) 1142 7728 Freifläche Freihaltegebiet (§ 18 Abs 5 RPG) Verkehrsflächen Straßen (§ 19 RPG) 968 7729 Freifläche Freihaltegebiet (§ 18 Abs 5 RPG), ersichtlich gemacht als Verkehrsflächen Straßen (Planung) (Ersichtlichmachung § 12 Abs 8 RPG) Verkehrsflächen Straßen (§ 19 RPG) 609 7729 Freifläche Freihaltegebiet (§ 18 Abs 5 RPG), ersichtlich gemacht als Wald (Ersichtlichmachung § 12 Abs 8 RPG) RPG) Verkehrsflächen Straßen (§ 19 61 7729 Freifläche Freihaltegebiet (§ 18 Abs 5 RPG) Verkehrsflächen Straßen (§ 19 RPG) 386 Der Verordnungsentwurf und der Erläuterungsbericht samt Umweltbericht werden vier Wochen auf der Homepage der Gemeinde (www.lustenau.at/kundmachungen ; FWP397-Veröffentlichung) von 27.12.2021 bis 24.01.2022 veröffentlicht. Während der Zeit der Veröffentlichung können natürliche und juristische Personen sowie deren Vereinigungen, Organisationen oder Gruppen, insbesondere auch Organisationen zur Förderung des Umweltschutzes, zum Verordnungsentwurf sowie zum Umweltbericht schriftlich Stellung nehmen. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-0 gemeindeamt@lustenau.at 32 Nr. 51-52 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt
BIBLIOTHEK Öffnungszeiten Weihnachten Die Bibliothek bleibt vom 25.12.2021 – 03.01.2022 geschlossen. Am 24.12. sind wir in weihnachtlicher Stimmung von 10.00 – 13.00 Uhr für euch da. PS: Für den Besuch ist ein 2G Nachweis erforderlich, aber es können weiterhin Medien per E-Mail oder Telefon bestellt und kontaktlos abgeholt werden! bibliothek Wir wünschen euch wunderschöne, friedliche Weihnachten und alles Liebe für 2022! Euer Team der Bibliothek! Pontenstraße 20 6890 Lustenau T +43 5577 8181-4800 bibliothek@lustenau.at SICHERHEITSTIPP Feuerwerken – Sicher ins neue Jahr Jedes Jahr kommt es zu tragischen Unfällen durch Feuerwerkskörper. Mit einigen Tipps kommen Sie aber sicher und gesund ins neue Jahr: • Feuerwerk NUR in Gemeinden/Städten, in denen erlaubt, abschießen • Feuerwerksartikel nur im Fachhandel kaufen • Raketen niemals in der Nähe von Krankenhäusern, Altersund Pflegeheimen sowie Tierheimen und landwirtschaftlichen Betrieben zünden • Nie auf Menschen, Tiere, Autos oder Gebäude zielen • Feuerwerkskörper nur im Freien anzünden, nie in geschlossenen Räumen; dabei landwirtschaftliche Flächen meiden • Für stabile Abschusseinrichtungen sorgen und beim Zünden genug Sicherheitsabstand halten • Feuerwerkskörper nur einzeln zünden • Blindgänger nicht nochmals zünden (15 Minuten warten, danach mit Wasser übergießen) • Entstandenen Müll am nächsten Tag der Umwelt und den Tieren zuliebe einsammeln. Weitere Infos zum Thema erhalten Sie unter sicheresvorarlberg.at sowie unter vbg.lko.at. sicherheit Sicheres Vorarlberg Realschulstraße 6 / 1. Stock 6850 Dornbirn T +43 5572/54343-0 · info@sicheresvorarlberg.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 51-52 / 21 33
Ein müdes, aber glückliches Impft
Hirn und Schmalz Des Rätsels Lösu
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