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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 51/52 | Freitag 24. Dezember 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

VERORDNUNG Silvester

VERORDNUNG Silvester 2021 polizei Betrifft: Silvester 2021 - Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 Zahl: L130.2-56/2021 Verordnung Gemäß § 38 des Pyrotechnikgesetzes 2010 idgF wird angeordnet: Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 in dem im beiliegenden Lageplan der Marktgemeinde Lustenau ausgewiesenen Teil des Ortsgebietes (ein km im Umkreis des Ortszentrums) wird in der Silvesternacht vom 31. Dezember 2021, von 23.00 Uhr bis 1. Jänner 2022, 01.00 Uhr nur in dem Umfang gestattet, sofern nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten durch die Verwendung Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie unzumutbare Lärmbelästigungen nicht zu besorgen sind. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen nicht verwendet werden, es sei denn, sie erfolgt im Rahmen einer gemäß § 28 Abs. 4 oder § 32 Abs. 4 zulässigen Mitverwendung. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten, wie insbesondere Tankstellen, ist verboten. Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist verboten. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at 34 Nr. 51-52 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

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