WEIHNACHTS- TESTAKTION Am 23. und 24. Dezember bietet die Gemeinde Lustenau eine gratis Corona-Testaktion an. Damit sollen Ansteckungen im Familienkreis vermindert werden. gesundheit Die Testaktion ist vor allem für Lustenauerinnen und Lustenauer gedacht, die Weihnachten mit ihren älteren oder pflegebedürftigen Familienmitgliedern verbringen. Die Angehörigen können sich am 23. und 24. Dezember mittels Antigen-Schnelltest auf Corona testen lassen. Die Testaktion ist gratis und wird unterstützt vom Roten Kreuz Vorarlberg. Die Tests sollen zeigen, ob Menschen eine versteckte Covid-19-Infektion in sich tragen, ehe sie überhaupt etwas von der Krankheit spüren und Weihnachten mit der Familie verbringen. Besonders das schnelle Ergebnis ist hier wichtig. CORONA-TESTAKTION Foyer Reichshofsaal, Kirchstraße 1 23. Dezember, 16.00 – 18.00 Uhr 24. Dezember, 10.00 – 12.00 Uhr Anmeldung auf www.vorarlberg.at/vorarlbergtestet, per Telefon 05577 8181-0 oder E-Mail an buergerservice@lustenau.at – Das Testzentrum ist im Foyer des Reichshofsaals eingerichtet. – Die Testzeiten sind am 23.12. von 16.00 – 18.00 Uhr und am 24.12. von 10.00 – 12.00 Uhr. – Anmelden kann man sich entweder auf www.vorarlberg.at/vorarlbergtestet, per Telefon 05577 8181-0 oder E-Mail an buergerservice@lustenau.at. Auch Anmeldungen für andere Familienmitglieder sind möglich. – Getestet wird wie schon Anfang Dezember mittels Nasenabstrich. Binnen einer Stunde wird man über das Ergebnis per SMS oder Anruf informiert. Positiv Getestete werden umgehend zum PCR-Test aufgefordert. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T 05577 8181-0 buergerservice@lustenau.at 24 Nr. 51 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt
HEIZKOSTEN- Hilfe zum Aufwand für Beheizung ZUSCHUSS soziales Heizkostenzuschuss 2020/2021 Anträge können bis 19. Februar 2021 im Zimmer E2 und E3 (Sozialreferat) des Rathauses oder online unter www.lustenau.at (Suchbegriff: Heizkostenzuschuss) gestellt werden. Die Höhe des Zuschusses pro Haushalt beträgt einmalig € 270,-. Voraussetzung Der Zuschuss wird gewährt, wenn folgende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden: Für Bezieher von bedarfsorientierter Mindestsicherung gelten andere Kriterien (nähere Auskünfte im Sozialreferat). Bei der Antragstellung sind sämtliche Einkommensunterlagen (Gehalt, Pension, AMS-Bestätigung, Wohnbeihilfebestätigung, Unterhaltsnachweise etc.) sowie der Nachweis einer Bankverbindung (Kontokarte) vorzulegen. Weitere Auskünfte erhalten Sie im Sozialreferat, Tel. 05577/8181 DW 3002 oder 3003. Bei Alleinstehenden € 1.237,– (netto) Bei Ehepaaren/Lebensgemeinschaften € 1.895,– (netto) und zusätzlich je Kind/weitere Person € 215,– (netto) Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-3002 soziales@lustenau.at KUNDMACHUNG der Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau über die Erlassung des Bebauungsplanes Zentrum Baufeld West rathaus Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau hat in ihrer Sitzung vom 10.12.2020 den Entwurf einer Verordnung über die Erlassung des Bebauungsplanes Zentrum Baufeld West betreffend die Grundstücke Gst Nrn 641/2, 641/3, 641/4, 641/5, 641/6, 642, 646/1, 648/2, 656/2, 656/3, KG Lustenau, gemäß § 28 Abs 1 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen. Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wird vier Wochen auf der Homepage der Gemeinde (https://www.lustenau.at/de/buergerservice/rathaus/ amtstafel/aktuelle-kundmachungen) von 18.12.2020 bis 15.01.2021 veröffentlicht. Während der Zeit der Veröffentlichung kann jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/ Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5000 bauamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 51 / 20 25
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