VERORDNUNG Teilstück der Kirchstraße - Halte- und Parkverbot Betrifft: Kirchstraße - Halte- und Parkverbot Zahl: L120.2F2-5/2020 Verordnung des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Lustenau vom 26. November 2020 in Anwendung der Bestimmungen der §§ 43 Abs. 1 lit. b Z1 sowie 94d Z 4 lit. a der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF (StVO) und des § 60 Abs. 1 Gemeindegesetz: § 1 Auf dem Teilstück der Kirchstraße im Bereich östlich der Zufahrt zur Hnr. 42/44 bis zur Hnr. 29 ist auf beiden Fahrbahnseiten das Halten und Parken verboten – siehe beiliegende Planskizze. polizei § 2 Diese Verordnung ist durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Z 13 b StVO „Halten und Parken verboten“ und den Zusatztafeln nach § 54 StVO „Anfang“ bzw. „Ende“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft. Für den Gemeindevorstand: Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Planskizze Rathausstraße 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at 26 Nr. 51 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt
BÜRGERSERVICE GEÖFFNET Das Rathaus ist wieder wie gewohnt geöffnet rathaus Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus sind wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da. Bitte kommen Sie weiterhin nur für unaufschiebbare, zwingende amtliche Erledigungen, bei denen Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich ist. Es gilt weiterhin Maskenpflicht und der Sicherheitsabstand. Rathaus Bürgerservice Öffnungszeiten Montags bis Donnerstag 8.00 bis 12.00 und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr T +43 5577 8181-3100 buergerservice@lustenau.at Bauamt und Villa nachmittags nach Terminvereinbarung Das Bauamt und die Villa (Familienservice und Kultur) sind weiterhin nur vormittags geöffnet, nachmittags wird um Terminvereinbarung gebeten. Für Erledigungen im Bauamt oder in der Villa benutzen Sie bitte die dortigen Eingänge. Bauamt T + 43 5577 8181-5000 bauamt@lustenau.at Villa T +43 5577 8181-4000 familienservice@lustenau.at kultur@lustenau.at Amtswege digital abwickeln Unsere Empfehlung: Informieren Sie sich telefonisch und sparen Sie sich zu Ihrem und unseren Schutz einen etwaigen Amtsweg. Viele Amtsgeschäfte können schon bequem und digital abgewickelt werden. Auch Terminvereinbarungen vermeiden unnötige Wartezeiten. Nutzen Sie Online-Banking Bitte bezahlen Sie Rechnungen des Amtes nach Möglichkeit per Online-Banking. Die Auszahlung von Förderungen kann bequem über rechnung@lustenau.at oder per Online-Formular auf www.lustenau.at/formulare beantragt werden. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-0 gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 51 / 20 27
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