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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 52-53 | Freitag 25. Dezember 2020

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

GEMEINDEARCHIV

GEMEINDEARCHIV WEIHNACHTSFERIEN kultur Von Donnerstag, 24. Dezember 2020, bis Mittwoch, 6. Jänner 2021, bleibt das Historische Archiv der Marktgemeinde Lustenau geschlossen. Öffnungszeiten: Dienstags, 13.30 bis 17.30 Uhr Donnerstags, 18.30 bis 19.45 Uhr Ab Donnerstag, den 7. Jänner 2021, sind wir wieder gerne zu den Öffnungszeiten und nach Terminvereinbarung für Sie da. Kaiser-Franz-Josef-Straße 4a 6890 Lustenau T +43 5577 8181-4230 archiv@lustenau.at BIBLIOTHEK GESCHLOSSEN Es tut uns von Herzen leid, aber leider muss auch die Bibliothek vom 29.12.2020 bis zum 18.01.2021 geschlossen bleiben. Ob wir einen Abholdienst anbieten dürfen, stand zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht fest. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage über die aktuelle Lage. bibliothek.lustenau.at bibliothek Das Team der Bibliothek wünscht Ihnen allen frohe und friedvolle Weihnachten und ein gesundes, glückliches 2021! Pontenstraße 20 6890 Lustenau T +43 5577 8181-4800 bibliothek@lustenau.at Jetz biescht abr nömma nüochtr. Nach einem üppigen Mahl. Lustenauer Mundart 16 Nr. 5253 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt

CORONA- VIRUS 3. Lockdown: Neue Corona-Schutzmaßnahmen gesundheit Die Bundesregierung hat am 18. Dezember den dritten Lockdown angekündigt. Die geplanten Maßnahmen gelten ab 26.12.2020. Bis zur Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung durch die Bundesregierung können sich noch Änderungen ergeben. Weitere Informationen finden sich auf www.vorarlberg.at/corona oder auf www.sozialministerium.at. Ausgangsregelung Die Ausgangsregelung (Verlassen des privaten Wohnbereichs ist nur zu bestimmten Zwecken zulässig) wird bis zumindest Montag, 18. Jänner 2021, verlängert und gilt nun wieder den ganzen Tag (Ausdehnung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung auf eine grundsätzlich generelle Ausgangsbeschränkung). Weihnachten Die Regelungen für den 24. und 25. Dezember bleiben aufrecht: An diesen beiden Tagen gelten keine Ausgangsregelungen. Zusammenkünfte von max. 10 Personen aus max. 10 verschiedenen Haushalten sind möglich. Testungen Ab dem 26.12. gibt es in Dornbirn/Messegelände die Möglichkeit, sich gratis testen zu lassen. Anmeldungen auf www.vorarlberg.at/vorarlbergtestet. Am 15., 16. und 17. Jänner, sind österreichweite Massentest geplant. Mit einem negativen Test kann die Ausgangssperre mit 18. Jänner beendet werden („Freitesten“); ohne Test verlängert sich die Ausgangsbeschränkung bis inklusive 24. Jänner. Handel erlaubt. Das heißt, dass eine Online-Bestellung in einem stationären Einzelhandelsgeschäft abgeholt werden kann. Seilbahnen/Skilifte und Sportstätten Seilbahnen und Zahnradbahnen (Skilifte) dürfen unter Einhaltung bestimmter Vorgaben (insbes. FFP-2-Maske) voraussichtlich am 24. Dezember öffnen. Outdoor-Sportstätten bleiben geöffnet (z.B. Parkstadion) Gastronomie und Beherbergung Öffnungen sind ab 18. Jänner 2021 vorgesehen (unter bestimmten Auflagen). Veranstaltungen Ab 18. Jänner 2021 gelten folgende Beschränkungen: 500 Personen Indoor, 750 Personen Outdoor. Es dürfen nur 50% der Kapazitäten der Plätze belegt sein. Schulen Alle Schulstufen gehen von 7. bis 17. Jänner ins Distance Learning. Ab 18. Jänner soll wieder Unterricht vor Ort stattfinden. Handel und Dienstleistungen Körpernahe Dienstleistungen (insbes. Friseure, Kosmetiker, Piercen, Tätowieren etc.) sind bis 18. Jänner untersagt. Lieferungen sind zulässig. Die Abholung von Speisen ist weiterhin möglich. Zudem ist ab 26.12. „Click & Collect“ im Rathausstraße 1 6890 Lustenau T 05577 8181-0 gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 5253 / 20 17

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