VERORDNUNG Silvester 2020 - Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 polizei Betrifft: Silvester 2020 - Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 Zahl: L130.2-58/2020 Verordnung Gemäß § 38 PyroTG wird angeordnet: Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 in dem im beiliegenden Lageplan der Marktgemeinde Lustenau ausgewiesenen Teil des Ortsgebietes (ein km im Umkreis des Ortszentrums) wird in der Silvesternacht vom 31. Dezember 2020, von 21.00 Uhr bis 1. Jänner 2021, 01.00 Uhr nur in dem Umfang gestattet, sofern nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten durch die Verwendung Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie unzumutbare Lärmbelästigungen nicht zu besorgen sind. Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten, wie insbesondere Tankstellen, ist verboten. Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist verboten. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen nicht verwendet werden, es sei denn, sie erfolgt im Rahmen einer gemäß § 28 Abs. 4 oder § 32 Abs. 4 zulässigen Mitverwendung. Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Lageplan Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1500 sicherheitswache@lustenau.at 18 Nr. 52–53 / 20 | Lustenauer Gemeindeblatt
RATHAUS GESCHLOSSEN Das Rathaus ist am 24. und 31. Dezember geschlossen rathaus Das Rathaus ist an Heiligabend, 24. Dezember und an Silvester, 31. Dezember geschlossen. Haben Sie dringende, unaufschiebbare Erledigungen an diesen Tagen, ist eine vorherige Terminvereinbarung möglich. Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr T +43 5577 8181-3100 buergerservice@lustenau.at Ansonsten sind wir zu den gewohnten Zeiten für Sie da. Bitte beachten Sie die Maskenpflicht und den Sicherheitsabstand. Nutzen Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Amtswege digital abzuwickeln. Rathaus Bürgerservice Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 8.00 bis 12.00 und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-0 gemeindeamt@lustenau.at ASZ-BETRIEB UND BAUHOF Eingeschränkte Öffnungszeiten während der Feiertage umwelt Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten im Altstoffsammelzentrum (ASZ) Königswiesen und im Bauhof. Bauhof Annahmezeiten für Öli MO bis DO 8.00 bis 12.00 Uhr. Nachmittags nur nach Terminvereinbarung. FR 8.00 bis 12.00 Uhr Geschlossen 24.12. bis 5.1.2021 ASZ Annahmezeiten für Altstoffe und Abfälle MO bis FR 7.00 bis 11.45 Uhr und 13.00 bis 16.45 Uhr SA 8.30 bis 11.45 Uhr Von MO, 28.12. bis MI, 30. 12. und ab MO, 4. Jänner 2021 gelten die normalen Öffnungszeiten. Geschlossen DO, 24. 12. und DO, 31. 12. bis SA, 2.1.2021 www.asz-koenigswiesen.at Bitte achten Sie am ASZ weiterhin auf den erforderlichen Abstand zu anderen Personen. Das bedeutet unter anderem, dass ASZ-MitarbeiterInnen nur eingeschränkt beim Abladen helfen können. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5202 guenter.boesch@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 52–53 / 20 19
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