WIR HABEN WIEDER OFFEN! bibliothek In der Bibliothek liegen seit dem 9. Februar die Bücherstapel wieder bereit. Laut der neuesten Verordnung der Bundesregierung dürfen wir mit zahlreichen Auflagen wieder für euch da sein: • Erhöhung des Mindestabstandes auf 2 Meter • Betreten nur mit FFP2-Maske • Besuch ausschließlich zur Ausleihe und Rückgabe • Keinerlei Verweilen erlaubt • 20 m² pro Besucherin oder Besucher • Übliche Hygienemaßnahmen • Öffnungszeiten wie gewohnt Wir sind uns sicher – irgendwann dürfen wir euch wieder mit Kaffee verwöhnen, zum gemütlichen Stöbern einladen und euch bei Veranstaltungen begrüßen. Bis dahin müssen wir alle noch ein bisschen durchhalten und gut aufeinander aufpassen! Bleibt gesund und gut gelaunt – euer Team der Bibliothek! In der Praxis bedeutet dies: • Es kann nur eine Ausleihe geöffnet werden. Die zweite wird geschlossen. • Im Kinderbereich sind z.B. maximal drei Personen gleichzeitig zulässig. • Maximal zehn BesucherInnen insgesamt • Alle ausgeliehenen Medien sind bis zum 28. Februar verlängert. Daher bittet das Team der Bibliothek um Mithilfe: • Nutzen Sie weiterhin unseren Abholdienst. Per E-Mail oder Telefon können Medien vorbestellt werden und zum vereinbarten Zeitpunkt kontaktlos vor der Bibliothek abgeholt werden. • Bitte kommen Sie – wenn möglich - nur einzeln (eine Person pro Familie), um Wartezeiten zu vermeiden. • Das gemütliche Vorlesen von Bilderbüchern etc. muss leider ausfallen. Pontenstraße 20 6890 Lustenau T +43 5577 8181-4800 bibliothek@lustenau.at 16 Nr. 06 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt
KUND- MACHUNG über die in der 4. Sitzung der Gemeindevertretung am 28.01.2021 gefassten Beschlüsse rathaus 1. RAUMPLANUNGSVERTRAG GST-NR 7647 UA Über Antrag des Vorsitzenden wird von der Gemeindevertretung einstimmig wie folgt beschlossen: Dem vorliegenden Raumplanungsvertrag (Verwendungsvereinbarung) gem. § 38a Abs 2 lit a Vorarlberger Raumplanungsgesetz, abgeschlossen zwischen den derzeitigen und künftigen Grundstückseigentümern einerseits, und der Marktgemeinde Lustenau, Rathausstraße 1, 6890 Lustenau, andererseits, betreffend die Gst-Nrn 7647, 7651, 7652, 7653, 7655 mit einer Gesamtfläche von rd. 3004 m² wird zugestimmt. 2. ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES Die Verordnungen unter diesem Tagesordnungspunkt werden gesondert kundgemacht. 3. ÄNDERUNG DER BENUTZERORDNUNG DER BIBLIOTHEK Über Antrag des Vorsitzenden wird von der Gemeindevertretung einstimmig die Abänderung der Benutzerordnung der Bibliothek Lustenau wie folgt beschlossen: 3. Entlehnung Gegen Vorlage der gültigen Jahreskarte können Bücher, Zeitschriften und andere vorhandene Medien ohne weiteres Benutzungsentgelt zur persönlichen Verwendung entlehnt werden. Die/der LeserIn ist verpflichtet, die ausgesuchten Medien vor Mitnahme verbuchen zu lassen. Die/der LeserIn wird angehalten sich an einer „fair use“- Regelung zu orientieren, d.h. es werden nur so viele Medien auf einmal entliehen wie auch gebraucht werden. Die Entlehndauer beträgt bei Zeitschriften, DVD und CD-ROM 14 Tage, bei allen anderen Medien 28 Tage. Eine Verlängerung der Entlehnfrist ist bei nicht vorbestellten Medien möglich und während der Öffnungszeiten telefonisch (05577 8181-4800), schriftlich, mündlich oder per E-Mail (bibliothek@lustenau.at) zu beantragen. Vor Ablauf der Entlehnfrist können die Medien auch einmalig über den Onlinekatalog selbst verlängert werden. Die/der EntlehnerIn verpflichtet sich, verloren gegangene, beschädigte, beschmutzte bzw. unbrauchbar gewordene Medien der Bibliothek zu melden und zu ersetzen. Einvernehmlich mit der Bibliotheksleitung kann die/der EntlehnerIn den entsprechenden Ersatz binnen zwei Wochen ab Rückgabetermin selbst beibringen. Die/der EntlehnerIn verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutzerklärung für die Nutzung der Online-Bibliothek „Mediathek Vorarlberg“ der Bibliothek Lustenau und der divivbib GmbH sowie zur Einhaltung der Datenschutzerklärung der divibib GmbH für die Nutzung der „Onleihe“. 6. Haftung / Sonstiges Die entlehnten Medien sind schonend zu behandeln. Die Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Von Ton-, Bild oder Datenträgern, insbesondere von DVDs, CDs und dgl. dürfen keine Überspielungen vorgenommen werden. Für die Wiedergabe sind geeignete und technisch einwandfreie Geräte zu verwenden. Für Schäden an Wiedergabegeräten, die durch entlehnte Medien verursacht werden, wird keine Haftung übernommen. Die MitarbeiterInnen der Bibliothek sind berechtigt, Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzerordnung oder gegen Anordnungen des Personals verstoßen, zeitweise oder ganz von der Benutzung der Bibliothek auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückersatz der geleisteten Gebühren besteht. Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 06 / 21 17
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