KUNDMACHUNG über die in der 4. Sitzung der Gemeindevertretung am 28.01.2021 gefassten Beschlüsse Kinder sind während des Aufenthalts in der Bibliothek von den Eltern oder Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen. Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Garderobe wird keine Haftung übernommen. In der Bibliothek besteht Rauchverbot. Hunde haben keinen Zutritt. 4. GRUNDSTÜCKSANGELEGENHEITEN 4.1 GST-NR 7575 (KG HOHENEMS), KAUF EINES LIEGENSCHAFTSANTEILES IM BIETERVERFAHREN Über Antrag des Vorsitzenden wird von der Gemeindevertretung einstimmig wie folgt beschlossen: Die Marktgemeinde Lustenau kauft – vorbehaltlich der Voraussetzungen in Absatz 2 - im Rahmen eines Bieterverfahrens 1/18-Anteil des Grundstücks mit der Nummer 7575, KG 92004 Hohenems, Der Kaufpreis beträgt in Summe € 1.077,33 bzw. € 12,- pro m². Voraussetzungen für den Kauf sind die Zuschlagserteilung durch die abwickelnde Kanzlei Knittl, Nigl und Winkelmayr, Porzellangasse 22a/7, Wien und positive Stellungnahmen der Grundverkehrs-Ortskommission und Grundverkehrs-Landeskommission. Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr beim Gericht sowie die Kosten der Vertragserrichtung gehen zu Lasten der Käuferseite. 4.2 - GST-NR 47 UND 49, DIENSTBARKEITEN UND GRUNDABLÖSE (ALTES FEUERWEHRHAUS) Über Antrag des Vorsitzenden wird von der Gemeindevertretung einstimmig wie folgt beschlossen: 1. Auf der Liegenschaft Gst-Nr 49 wird von der Marktgemeinde Lustenau eine Gehfläche und eine Bushaltestelle errichtet. Die gesamte betroffene Fläche hat (laut Vorabzug der Besch und Partner KG, Plannr 4764-201113-ga_2 vom 13. November 2020 mit den händischen Ergänzungen der Grundstückseigentümerin vom 14.01.2021) eine Größe von ca. 128 m² und wird mittels einer Dienstbarkeit grundbücherlich für die Marktgemeinde Lustenau eingetragen. Die Marktgemeinde Lustenau nimmt die Einräumung dieser unentgeltlichen Dienstbarkeit an. rathaus 2. Auf der Liegenschaft Gst-Nr 47 wird von der Marktgemeinde Lustenau eine Gehfläche errichtet. Die gesamte betroffene Fläche hat (laut Vorabzug von Besch und Partner KG, Plannr 4764-201113-ga_2 vom 13. November 2020 mit den händischen Ergänzungen der Grundstückseigentümerin vom 14.01.2021) eine Größe von ca. 34 m² und wird mittels einer Dienstbarkeit grundbücherlich für die Marktgemeinde Lustenau eingetragen. Die Marktgemeinde Lustenau nimmt die Einräumung dieser unentgeltlichen Dienstbarkeit an. 3. Auf den Liegenschaften Gst-Nr 47 und 49 wird eine Fußwegverbindung zwischen der Staldenstraße und dem Staldenweg (lt. dem beiliegenden Vorabzug von Besch und Partner KG, Plannr 4764-201113-ga_2 vom 13. November 2020 mit den händischen Ergänzungen der Grundstückseigentümerin vom 14.01.2021) errichtet und grundbücherlich für die Marktgemeinde Lustenau eingetragen. Die Marktgemeinde Lustenau nimmt die Einräumung dieser unentgeltlichen Dienstbarkeit an. 4. Die Marktgemeinde Lustenau kauft eine Teilfläche der Liegenschaft Gst-Nr 49 mit einer Größe von ca. 10 m² (laut Vorabzug von Besch und Partner KG, Plannr 4764- 201113-ga_2 vom 13. November 2020 mit den händischen Ergänzungen der Grundstückseigentümerin vom 14.01.2021). Der Kaufpreis beträgt € 460 pro m². Die Vertragserrichtungskosten und die Eintragungskosten beim Gericht gehen zu Lasten der Marktgemeinde Lustenau. 4.3 - GST-NR 5762 UND 7382, GRUNDABLÖSE ZUR ERRICHTUNG EINES RADWEGES Über Antrag des Vorsitzenden wird von der Gemeindevertretung einstimmig wie folgt beschlossen: 1. Die Marktgemeinde Lustenau kauft eine Teilfläche des Grundstücks Gst-Nr 5762, KG Lustenau. Besagte Teilfläche befindet sich an der Nordwestseite des Grundstückes und hat eine Größe von ungefähr 75 m² (im Zuge der Endvermessung kann es hierbei noch Korrekturen geben, die sich auf die tatsächliche Größe der Teilfläche auswirken). Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at 18 Nr. 06 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt
KUNDMACHUNG über die in der 4. Sitzung der Gemeindevertretung am 28.01.2021 gefassten Beschlüsse Der Kaufpreis beträgt € 350,- pro m² bzw. in Summe € 26.250,-. Alle anfallenden Kosten (Vertragskosten, Vermessungskosten, Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr beim Gericht) werden von der Marktgemeinde Lustenau getragen. 2. Die Marktgemeinde Lustenau kauft eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr 7382. Besagte Teilfläche befindet sich an der Ost- und Südseite des angeführten Grundstückes und hat eine Gesamtgröße von ungefähr 75 m² (im Zuge der Endvermessung kann es hierbei noch Korrekturen geben, die sich auf die tatsächliche Größe der Teilfläche auswirken). Der Kaufpreis beträgt € 350,- pro m² bzw. in Summe € 26.250,-. Alle anfallenden Kosten (Vertragskosten, Vermessungskosten, Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr beim Gericht) werden von der Marktgemeinde Lustenau getragen.“ 5. ABGABE EINER ANNAHMEERKLÄRUNG AN DIE KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH rathaus November 2020 Antragsnummer C000281, betreffend die Gewährung von Förderungen – Fördersatz 14,0 % der vorläufigen förderbaren Investitionskosten von € 140.000,- somit einer Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von € 19.600,- für die Erweiterung der Wasserversorgungsanlage Lustenau "Vorach II“ BA37. Die Förderung erfolgt in Form von Investitionszuschüssen. 6. ANTRAG DER GRÜNEN - UMBESETZUNG VON AUSSCHÜSSEN Über Antrag der Grünen wird von der Gemeindevertretung einstimmig wie folgt beschlossen: „Finanz- und Wirtschaftsausschuss als Ersatzmitglied: an Stelle von: Sportausschuss Harald Kräutler Bernd Bösch 5.1 - FÖRDERVERTRAG BA 58 Über Antrag des Vorsitzenden wird von der Gemeindevertretung einstimmig wie folgt beschlossen: Die Marktgemeinde Lustenau erklärt aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 28.01.2021 die vorbehaltlose Annahme des Förderungsvertrages vom 30.11.2020 der Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, A-1090 Wien, als Vertreterin des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Antragsnummer C000280, betreffend die Gewährung von Förderungen – Fördersatz 23% der förderbaren Investitionskosten von € 370.000,- für die Kanalisation (Feinerschließung) Umlegungsgebiet Vorach II, BA58.“ als Ersatzmitglied: an Stelle von: Planungsausschuss als Mitglied: an Stelle von: als Ersatzmitglied: an Stelle von: Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer Werner Baur Bernd Bösch Wolfgang Fetty Manfred Hagen Manfred Hagen Wolfgang Fetty 5.2 FÖRDERVERTRAG WASSERVERSORGUNG BA 37 VORACH II Über Antrag des Vorsitzenden wird von der Gemeindevertretung einstimmig wie folgt beschlossen: Die Gemeindevertretung beschließt die vorbehaltslose Annahme des Förderungsvertrages der Kommunalkredit Public Consulting GmbH als Vertreterin der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vom 30. Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 06 / 21 19
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