REITER- INFORMATION umwelt Aufgrund wiederholter Anfragen erlauben wir uns, Reiterinnen und Reiter auf einige wichtige Verhaltensregeln im Gelände und im Straßenverkehr aufmerksam zu machen. Insbesondere möchten wir auf die Einhaltung der bestehenden Reitwegebeschilderung im nördlichen Schweizer Ried, im Rheinvorland, am Alten Rhein sowie entlang des Rheintal-Binnenkanals („Kobler“) hinweisen.. Folgende Reitverbote sind mit Rücksicht auf Landwirtschaft, Naturschutz und andere Erholungssuchende besonders zu beachten: • Uferweg entlang des Alten Rheins • Im Naturschutzgebiet „Gsieg – Obere Mähder“ z.B. Seelachendamm oder Stichweg südlich Vetterhof) • Radweg westlich des Koblers im Abschnitt zwischen L 45 (Schmitterstraße) und Glaserweg. Die Amtsorgane der Gemeinde sind angewiesen, diese Bestimmungen zu überprüfen. Wir ersuchen daher bei Ausritten um Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen sowie der nachstehenden Verhaltensregeln. Insbesondere in Tauperioden verursachen Reitpferde durch ihren Hufschlag schwerwiegende Schäden an Naturwegen (siehe Foto). Bei Tau- und Regenwetter sind daher Ausritte generell zu unterlassen. solche gekennzeichnet sind, dürfen nicht zum Reiten benützt werden! • Im Gelände ist das Reiten nur auf öffentlichen Wegen gestattet, ansonsten bedarf es der Zustimmung des Grundeigentümers. • Das oberste Gebot für die Reiterin und den Reiter ist ein ruhiges und korrektes Verhalten im Gelände. • Auf Wegen reiten und nicht querfeldein. • Nach Regenperioden keine aufgeweichten Wege benützen. • In den Wintermonaten (Dezember – März) sollte während Tauperioden mit Rücksicht auf den durchweichten, trittempfindlichen Boden gänzlich auf Ausritte verzichtet werden. • Keine Hunde beim Ausritt mitnehmen und besonders im Frühjahr keine Jungtiere aufstöbern. Verhaltensregeln für das Reiten im Gelände und im Straßenverkehr • Um die Reitanlage zu verlassen, muss die Reiterin und der Reiter körperlich geeignet und des Reitens kundig sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Als Nachweis gilt der Österreichische Reiterpass. Jüngere Personen dürfen nur in Begleitung Erwachsener reiten! • Reiterin und Reiter dürfen nur die Fahrbahn oder beschilderte Reitwege benützen. Gehsteige oder Geh- und Radwege, die mit blauer Hinweistafel als Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5201 rudi.alge@lustenau.at 16 Nr. 07 / 22 | Lustenauer Gemeindeblatt
FRANUI MUSICBANDA kultur Das Songbook des 19. Jahrhunderts mit Liedern von Schubert, Schumann, Brahms und Mahler in der Fassung der Musicbanda: „Ständchen der Dinge“ vereint vieles vom Besten, was FRANUI im letzten Vierteljahrhundert auf die Bühne gebracht hat. Zwischen Trauermarsch, Tanzbodenstück und romantischem Lied – FRANUI machen sich jedwedes Stück zu eigen und präsentieren es mit ihrer einzigartigen Klangbatterie: Saiteninstrumente, die man aus der Volksmusik kennt, wie Harfe, Hackbrett oder Zither, dazu Violine und Kontrabass, Akkordeon und viele Blech- und Holzbläser. Donnerstag, 3. März 2022, 20 Uhr, Reichshofsaal Lustenau Tickets sind im BOTTA (Schillerstr. 2) oder online unter www.lustenau.at erhältlich. Als „Umspannwerk zwischen Klassik, Volksmusik, Jazz und zeitgenössischer Kammermusik“ zelebriert das Ensemble liebevoll die klassische Vorlage in all ihrer Schönheit. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-4200 kultur@lustenau.at ABHOLUNG RHEINTALISCHE DER WEIHNACHTSBÄUME MUSIKSCHULE musik Klassenvorspiel Bernhard Schaunig - Gitarre Datum: Samstag 26.2. Beginn: 14.30 UHR Ort: Saal der Musikschule Lustenau Hausmusikabend Gemischte Klassen Datum: Mittwoch, 2.3. Beginn: 18.30 UHR Ort: Saal der Musikschule Lustenau Hausmusikabend Gemischte Klassen Datum: Donnerstag, 3.3. Beginn: 18.30 UHR Ort: Alte Schule Höchst Es gilt der 2G-Nachweis (für schulpflichtige Kinder Ninja-Pass). Maskenpflicht während der Veranstaltung. Begrenzte Teilnehmerzahl. Direktorin: Doris Glatter-Götz, MAS Maria-Theresien-Straße 61 6890 Lustenau T +43 5577 8181 4700 musikschule@lustenau.at www.lustenau.at/musikschule Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 07 / 22 17
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