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Lustenauer Gemeindeblatt Nr. 9 | Freitag 5. März 2021

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Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau | Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau

ABFALLSACK- KONTINGENTE

ABFALLSACK- KONTINGENTE 2021 und Vorschreibung der Abfallgebühren umwelt In nächster Zeit werden die Abfallgebühren für 2021 vorgeschrieben. Zeitgleich erfolgt die Zustellung der Abfallsack-Kontingente. Wichtig: Für eine problemlose Zustellung ist die Beschriftung der Wohnungs- bzw. Haustür mit Namen oder Top-Nummer erforderlich. Die Zustellung der Kontingente erfolgt in den Monaten März und April. Ist bis Ende April keine Zustellung erfolgt, melden Sie sich unter Angabe der Kundennummer (siehe Abfallgebührenbescheid) oder Name, Adresse und Telefonnummer unter 05577 8181-5000. Die Zusteller tragen Warnwesten, die mit dem Hinweis „Im Auftrag der Gemeinde Lustenau“ gekennzeichnet sind. Keine Ausgabe im Gemeindeamt Die vorgeschriebenen Abfallsäcke werden Ihnen direkt vor die Haus- beziehungsweise Wohnungstür zugestellt. Im Rathaus werden keine Abfallsäcke mehr ausgegeben. Die Abfallgebührenvorschreibung beinhaltet: • eine personenbezogene Abfall-Grundgebühr von € 15,20 inkl. 10 % MwSt. Minderjährige: Die Grundgebühr wird jeweils für höchstens 2 Personen unter 18 Jahren vorgeschrieben. Wohnungen mit 1 Person Wohnungen mit 2 Personen Wohnungen mit 3 Personen Wohnungen mit 4+ Personen 12 x 60 Liter (2 Rollen) 18 x 60 Liter (3 Rollen) 30 x 60 Liter (5 Rollen) 36 x 60 Liter (6 Rollen) Bioabfallsäcke werden nicht über die Gebühren vorgeschrieben. Diese können über den Weltladen, Jahnstraße 5, sowie im Handel bezogen werden: Spar König, Hohenemser Straße 3a Eurospar Rheincenter, Kapellenstraße 1 Spar Feurstein, Reichsstraße 48b Sutterlüty, Kaiser-Franz-Josef-Straße 2 Die getrennte Sammlung von Bioabfällen ist verpflichtend und ein wichtiger Beitrag zur Rückgewinnung von Energie und Kompost. Abfall | v-App Die Abfall-App bietet eine Vielzahl an Funktionen wie zum Beispiel die Erinnerung an sämtliche Abfallsammeltermine. Die App zum Download und weitere Informationen in Sachen Abfallentsorgung unter www.umweltv.at. Weitere Informationen: www.lustenau.at/abfall • ein wohnungsbezogenes Basispaket an Restabfall säcken für Wohnungen mit 1 Person (6 x 20 Liter) und Wohnungen mit 2 oder mehr Personen (6 x 40 Liter) • ein personenbezogenes Jahreskontingent an Gelben Säcken (gratis) bis 4 Personen je Wohneinheit Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5202 guenter.boesch@lustenau.at 22 Nr. 09 / 21 | Lustenauer Gemeindeblatt

FEUERBRAND Vorbeugung gegen Feuerbrand beim Gehölzschnitt Wegen der Gefahr der Feuerbrand-Übertragung bei Kernobst (Apfel, Birne, Quitte) und einigen nah verwandten Gehölzen (Cotoneaster, Weißdorn, Eberesche, Felsenbirne, Feuerdorn, Glanzmispel, Mispel und Scheinquitte) sind beim Gehölzschnitt besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. Beim Kernobstschnitt sollten befallene Zweige und Äste sowie die Überwinterungsstellen des Feuerbrand-Bakteriums, die sogenannten Canker, weggeschnitten werden. Schneidet man versehentlich in einen Canker hinein, muss das Werkzeug desinfiziert oder abgeflammt werden. Generell wird empfohlen, immer wieder - vor allem jedoch beim Wechsel von einem Grundstück zu einem anderen - für das Werkzeug das Desinfektionsmittel Interspraydes (erhältlich in der BayWa, Lauterach) und für die Hände ein gängiges Händedesinfektionsmittel, zB Sensiva, zu verwenden. Es wirken alle derzeit auch gegen Corona eingesetzten Händedesinfektionsmittel. Die Feuerbrand-Bakterien können sonst auf andere Bäume und Sträucher verschleppt werden. Bezüglich Neupflanzungen wird auf das geltende Auspflanzverbot für die Feuerbrand-Wirtspflanzen Cotoneaster (Zwergmispel) und Crataegus (Weißdorn) hingewiesen. landwirtschaft Rathausstraße1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5201 rudi.alge@lustenau.at UMLEITUNG am Radweg Lustenau-Hard tiefbau Am Montag, den 1. März starteten die Bauarbeiten für einen wichtigen Lückenschluss im Radwegenetz Unterland: Der Ausbau der Radwegeverbindung zwischen Lustenau und Hard. Das Teilstück zwischen dem ASZ Königswiesen/Loacker Recycling und der Bahngasse Lustenau wird neugeschüttet und asphaltiert. Sperre des Teilstücks Von der Höhe Bahngasse bis zum Abfallwirtschaftszentrum Loacker ist deshalb der Geh- und Radweg bis Mitte April gesperrt. Bitte Radweg über Höchst-Fußach in Richtung Hard benützen. Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-5604 peter.buschta@lustenau.at Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 09 / 21 23

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